Donnerstag, 25. April 2024
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Heute fällt Amtsraum-Zwang für Eingetragene Partnerschaften – bis November

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Ab heute ist der Zwang für homosexuelle Paare, ihre Eingetragene Partnerschaft in einem offiziellen Amtsraum zu schließen, aufgehoben. Aber nur bis 1. November – dann tritt die gleiche Regelung erneut in Kraft.

Es war der nächste Etappensieg zur Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare: Am 4. Juli 2013 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Zwang zur EP-Schliessung nur innerhalb der Amtsräume aufgehoben. Dieses Erkenntnis wurde gestern endlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit offiziell.

Für Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda eigentlich ein guter Tag: Denn erfreulich sei, dass der VfGH „bei der Prüfung von Ungleichbehandlung auf Grund sexueller Orientierung einen sehr strengen Maßstab anlegt“.

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Verfassungswidrige Passage wurde wieder beschlossen

Allerdings hat der VfGH offenbar nicht mit dem Reformunwillen des Gesetzgebers gerechnet: Während der VfGH über den Amtsraumzwang diskutiert hat, wurde im Dezember 2012 ein neues Personenstandsgesetz beschlossen – das die aufgehobene Formulierung wortgleich wieder übernimmt. Es tritt am 1. November 2013 in Kraft.

Die Aufhebung der Regelung durch den VfGH gilt aber nur für das alte Personenstandsgesetz. Was folgt, ist ein skurriles „Mondfenster“ von drei Monaten, bis eine verfassungswidrige Gesetzespassage wieder zum Gesetz wird.

SPÖ wollte ändern, ÖVP legte Veto ein

Das dürfte vor allem der ÖVP zu verdanken sein. Denn der VfGH veröffentlichte das Erkenntnis am 4. Juli als allererstes – weil genau an diesem Tag gegen 21 Uhr im Nationalrat eine andere Änderung zum Personenstandsgesetz 2013 anstand. „Trotzdem wurde diese gute Gelegenheit nicht genützt: Obwohl nach den uns vorliegenden Informationen der SPÖ-Klub am Nachmittag des 4. Juli noch rechtzeitig einen entsprechenden Abänderungsantrag in 2. Lesung zum Personenstandsgesetz 2013 vorbereitet hatte, legte der ÖVP-Klubobmann persönlich dazu sein Veto ein“, ärgert sich Graupner.

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