Donnerstag, 28. März 2024
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Obama und Cameron gegen Olympia-Boykott wegen Anto-Homo-Gesetzen

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Sollen die Olympischen Winterspiele im Jahr 2014 in Sotschi boykottiert werden, weil Russland mit dem Gesetz gegen „Homo-Propaganda“ Menschenrechte verletzt? Diese Debatte bewegt derzeit nicht nur die Sportwelt.

Die Gesetzeslage in Russland ist klar: Wer sich in der Öffentlichkeit, im Internet oder vor Minderjährigen positiv über „nicht traditionelle“ Lebensformen äußert, wird bestraft. Das würde auch für Athleten und Gäste der Olympischen Winterspiele in Sotschi gelten, machte Sportminister Witali Mutko klar. Internationale Kritik an diesem Gesetz weist Russland als Einmischung in innere Angelegenheiten zurück.

Obama und Cameron gegen Olympia-Boykott

Trotzdem ist das Thema nun auch auf der politischen Bühne ein großes Thema: „Ich würde mich freuen, wenn einige schwule und lesbische Athleten Gold nach Hause brächten“, sagte US-Präsident Barack Obama bei einer Pressekonferenz. Wenn Russland keine Schwule oder Lesben antreten ließe, würde das der Teamleistung vermutlich schaden, so der US-Präsident Einen Boykott halte er hingegen für eine „unangemessene Geste“.

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Ähnlich äußerte sich auch der britische Premierminister David Cameron. „Ich bin der Meinung, dass wir Vorurteile besser infrage stellen können, wenn wir teilnehmen, anstatt die Winterspiele zu boykottieren“, schreibt er auf Twitter. Damit antwortet er dem offen schwulen Autor und Schauspieler Stephen Fry, der in einem offenen Brief zu einem Boykott aufgerufen hatte.

„Lesben und Schwule in Russland wie Juden in Nazi-Deutschland“

In diesem Brief heißt es, Russlands Präsident Wladimir Putin habe „aus Schwulen Sündenböcke gemacht – wie Hitler es mit den Juden gemacht hat“. Die olympische Bewegung werde beschmutzt, falls die Spiele in Russland stattfinden dürften, so Fry weiter.

Eine Meinung, die der deutsche Außenminister Guido Westerwelle nicht unbedingt teilt. Ein Boykott schade „dem berechtigten Anliegen des Minderheitenschutzes mehr, als es ihm nützt“, so der FDP-Minister.

Deutsche Politiker fordern Verlegung der Spiele

Andere Politiker können sich stattdessen eine Verlegung des sportlichen Großereignisses vorstellen. Johannes Kahrs von der SPD wäre für eine Verlegung der Olympischen Winterspiele ins kanadische Vancouver oder einen Ausschluss russischer Athleten.

Der Unmut geht quer durch alle politischen Lager: Es sei „grotesk, dass die Welt in einem Land zu Gast sein soll, in dem per Gesetz gegen Schwule und Lesben gehetzt wird“, meint etwa Jens Spahn von der CDU. Und Volker Beck, offen schwuler Klubchef der Grünen im Deutschen Bundestag, macht klar: Wenn die Sicherheit „von Schwulen und Lesben oder denen, die sich mit ihnen solidarisch zeigen“, nicht gewährleistet sei, „muss man sich einen anderen Austragungsort überlegen“. Einen Boykott der Spiele hält Beck unterdessen nicht für sinnvoll, weil dann die Athleten die Konsequenzen zu tragen hätten.

„Ausgrenzung von Homosexuellen: Ein Schritt in Richtung Diktatur“

Einen Schritt weiter geht die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP. „Mit der Ausgrenzung von Homosexuellen geht Russland einen weiteren großen Schritt in Richtung einer lupenreinen Diktatur“, sagte sie der „Welt am Sonntag“. Damit spielt sie auf eine Äußerung des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder an, der Putin 2004 bescheinigt hatte, ein „lupenreiner Demokrat“ zu sein.

Das Internationale Olympische Komitee fordert unterdessen weitere Klarstellungen von Russland. Vor allem solle für die Sicherheit von schwulen und lesbischen Sportlern garantiert werden, so IOC-Präsident Jacques Rogge. „Die Olympische Charta ist da klar. Sport ist ein Menschenrecht, das allen zugänglich sein sollte – ungeachtet der Ethnie, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung“, betont Rogge.

Das Gesetz gegen „Homo-Propaganda“, das im Juni vom russischen Parlament verabschiedet wurde, stellt positive Äußerungen über Homosexualität in Anwesenheit von Minderjährigen oder auch im Internet unter Strafe. Ausländern drohen Geldstrafen von umgerechnet bis zu etwa 2300 Euro, Gefängnisstrafen von bis zu 15 Tagen und die Ausweisung.

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