Donnerstag, 25. April 2024
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Paris: Bürgermeister legen wegen Homo-Ehe Verfassungsklage ein

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Erneut sorgt die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule in Frankreich für Aufregung: Der Verfassungsrat prüft, ob Bürgermeister aus Gewissensgründen das Schleißen gleichgeschlechtlicher Ehen verweigern dürfen. Das Gesetz sieht keine solchen Ausnahmen vor, einige Bürgermeister sehen darin eine Verletzung der Meinungs- und Religionsfreiheit.

Eine Bürgermeister-Vereinigung hat deshalb einen Antrag beim französischen Verfassungsrat eingebracht, der eine solche „Gewissensfreiheit“ beim Schließen schwuler und lesbischer Ehen fordert. Am Dienstag fand nun die Anhörung in dieser Sache statt. Der Verfassungsrat will seine Entscheidung am 18. Oktober bekannt geben.

Die Regierung, die vor Inkrafttreten des Gesetzes eine „Gewissensfreiheit“ für Bürgermeister in Aussicht gestellt hat, bleibt hart: Der französische Innenminister Manuel Walls erinnerte die Bürgermeister an die Konsequenzen, wenn sie eine Eheschließung verweigern: Es drohen Disziplinarmaßnahmen, Schadenersatzforderungen und eine Verurteilung mit bis zu fünf Jahren Haft und 75.000 Euro Geldstrafe.

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In Frankreich gehört das Schließen von Ehen zu den Aufgaben des Bürgermeisters. In den letzten Monaten gab es immer wieder Konflikte, weil einzelne Bürgermeister keine homosexuellen Paare trauen wollten. Theoretisch könnten die Gemeindeoberhäupter die Trauung an ihre Stellvertreter abtreten – wenn diese dazu bereit sind.

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