Freitag, 29. März 2024
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Russische Verfassung deckt Verbot von ‚Homo-Propaganda‘

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Das Verbot von „homosexueller Propaganda“ entspricht der russischen Verfassung. Das hat ein russisches Verfassungsgericht festgestellt. Die Entscheidung fiel schon im Oktober, wurde aber erst jetzt veröffentlicht.

Das Gericht hat es den Gesetzgebern zugestanden, „Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder von Information, Propaganda und Kampagnen zu schützen, die ihrer Gesundheit, Moral und geistigen Entwicklung schaden können“, so das Gericht. Die russische Verfassung habe dem Staat die Aufgabe gegeben, Mutterschaft, Kindheit und Familie zu schützen, und dies würde das umstrittene Gesetz auch tun.

Das Verfassungsgericht kam auch zu dem Schluss, dass das Gesetz gegen „Homo-Propaganda“ Lesben, Schwule oder Transgender nicht diskriminiert. Die „Ausübung von Bürgerrechten und Freiheiten darf nicht auf Kosten der Rechte anderer Bürger gehen“, urteilen die Richter.

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Die Verfassungsklage hatte der bekannteste russische Schwulenaktivist, Nikolai Alexejew, eingebracht. Er war im Mai 2012 zu einer Strafe von 4.000 Rubel (ca. 90 Euro) verurteilt worden, weil er in St. Petersburg bei einer Demonstration ein Schild mit einem Spruch der beliebten sowjetischen Schauspielerin Faina Ranewskaya hochhielt. Die Diva sagte: „Homosexualität ist keine Perversion, im Gegensatz zu Grashockey oder Eisballett“.

Alexejew will sich mit dem Urteil nicht zufrieden geben. Er hat angekündigt, den Instanzenweg weiter zu gehen. Er möchte vor den Obersten Verfassungsgerichtshof und, wenn nötig, auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gehen. Dieser hatte Russland schon wegen des Verbots der Moscow Pride verurteilt. Seine Urteile sind formal rechtlich bindend.

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