Donnerstag, 28. März 2024
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Ehe-Öffnung in Australien verfassungswidrig

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Die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare in Australien widerspricht der Verfassung. Der Oberste Gerichtshof des Landes hat heute mit sechs von sieben Stimmen ein entsprechendes Gesetz der Hauptstadt-Region Canberra gekippt.

Regionale Öffnung der Ehe ist unzulässig

Das Regionalparlament hatte Ende Oktober die Ehe für Lesben und Schwule geöffnet. Dort vertrat man die Meinung, dass nur die heterosexuelle Ehe Bundeskompetenz sei und man das Recht habe, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare einzuführen. Doch genau das stimmt nicht – und gibt den Befürwortern der Ehe-Öffnung neue Hoffnung.

Das Höchstgericht hat betont, dass Ehe in der Verfassung als „Verbindung zweier natürlicher Personen“ definiert sei, ohne Beschränkung auf das Geschlecht. Damit gab es erstmals eine genaue und rechtsgültige Interpretation des Textes aus dem Jahr 1901. Lediglich das Bundesgesetz über die Ehe aus dem Jahr 1961 sieht eine Verbindung von Mann und Frau vor. Damit wäre eine Öffnung der Ehe auf Bundesebene leichter – wenn die Politik mitspielt.

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Bundesregierung gegen Ehe für schwule und lesbische Paare

Seitens der Bundesregierung, die die Ehe nicht öffnen möchte, gab es von Beginn der Debatte an Warnungen, dass das Gesetz nicht gültig sein könnte. Der Bundesstaat New South Wales, in dem auch Sydney liegt, hat sich deshalb entschlossen, die Ehe nicht zu öffnen.

Der „Marriage Equality Act“ in der Hauptstadt-Region um Canberra sah vor, dass auch homosexuelle Paare aus anderen Teilen Australiens in der Region heiraten können. Das Gesetz trat erst am Dienstag in Kraft. Da das Urteil des Höchstgerichtes vorhersehbar war, haben sich in beiden Tagen, in denen das Gesetz in Kraft war, zahlreiche schwule und lesbische Paare das Ja-Wort gegeben.

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