Donnerstag, 18. April 2024
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Ehe-Verbot in Oklahoma ist verfassungswidrig

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Das Ehe-Verbot für schwule und lesbische Paare im US-Bundesstaat Oklahoma ist verfassungswidrig. Zu diesem Urteil ist gestern Bundesrichter Terence Kern gekommen.

Da eine Berufung gegen das Urteil zulässig ist, können gleichgeschlechtliche Paare in Oklahoma noch nicht heiraten.

Je nachdem, wie die Gerichte jetzt endgültig über die Verfassungsmäßigkeit des Ehe-Verbots in Utah entscheiden, wäre Oklahoma damit der 18. oder 19. US-Bundesstaat, der die Ehe für Lesben und Schwule öffnet.

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Zwei gleichgeschlechtliche Paare haben den Bundesstaat Oklahoma geklagt: Sie haben in einem Bundesstaat geheiratet, in dem die Ehe für homosexuelle Paare möglich ist. Nachdem diese Ehe in Oklahoma nicht anerkannt wurde, zogen sie vor Gericht.

Im Jahr 2004 haben die Bürger von Oklahoma in einem Referendum für einen Verfassungszusatz gestimmt, der die Ehe als Verbindung von Mann und Frau definiert. Dieser Zusatz verletze aber den in der Bundesverfassung festgelegten Gleichheitsgrundsatz, so Richter Kern.

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