Freitag, 29. März 2024
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Schwulen in Simbabwe erstochen: Freispruch

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In Simbabwe ist ein Mann freigesprochen worden, der einen Schwulen erstochen hat. In seiner Urteilsbegründung hat sich der Richter auch auf das Verbot von Homosexualität in dem afrikanischen Land berufen.

Der 22-jährige Bongani P. war angeklagt, einen Mann erstochen zu haben, der ihn – so der Angeklagte – provoziert hätte, „weil er sich wie ein Schwuler benommen hat“ und ihn ohne sein Einverständnis gestreichelt hätte.

Die beiden Männer hatten am 26. Oktober letzten Jahres gegen 22.00 Uhr vor einer Bar einen Streit, in dem der Angeklagte seinem Opfer vorwarf, schwul zu sein. Der Streit eskalierte, und Bongani P. stach dem Mann mit einem Messer in die Brust.

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Er wurde wegen Mordversuchs angeklagt – doch ein regionales Schiedsgericht unter Sikhumbuzo Nyathi befand, Bongani P. sei zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig gewesen. Außerdem habe er nicht vorgehabt, sein Opfer zu töten, so der Richter weiter.

Nyathi erklärte auch, dass Homosexualität in Simbabwe ein kontroverses Thema sei: „Einige Menschen sind bekannt, dazu eine sehr starke Meinung zu haben“, sagte der Richter – offenbar ein Milderungsgrund für die Tötung.

Simbabwe hat strenge Gesetze, wenn es um die Bestrafung von gleichgeschlechtlichen Handlungen geht. Schon jeder körperliche Kontakt zwischen zwei Menschen gleichen Geschlechts kann als Verbrechen geahndet werden.

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