Freitag, 29. März 2024
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Indien: Höchstgericht erkennt Transgender als ‚drittes Geschlecht‘ an

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Der Oberste Gerichtshof von Indien hat Transgender in einem richtungsweisenden Urteil offiziell als drittes Geschlecht anerkannt. Das meldet die BBC.

„Es ist das Recht jedes Menschen, sein Geschlecht auszuwählen“, heißt es in dem Urteil. Damit werden jenen Rechte garantiert, die sich selbst weder als Mann, noch als Frau sehen. Die Regierung muss Transgender nun als Minderheit anerkennen und ihnen – wie auch anderen Minderheiten – gewisse Quoten bei Jobs und in der Bildung zugestehen. Weiters muss ihnen der Zugang zu medizinischer Versorgung gewährt werden. Krankenhäuser weisen derzeit Transgender manchmal ab.

Einer Schätzung zufolge leben in Indien bis zu zwei Millionen Transgender. Sie werden umgangssprachlich – genauso wie Transsexuelle und Cross-Dresser – oft als „hijra“, Eunuchen, bezeichnet und werden wegen ihrer sexuellen Identität oft aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Deshalb leben viele Transgender in Indien in bitterer Armut, oft als Sänger, Tänzer, Bettler oder Prostituierte.

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Bis jetzt mussten Transgender auch in Indien ihr Geschlecht als „männlich“ oder „weiblich“ angeben. Doch damit ist jetzt Schluss. „Transgender sind auch Bürger Indiens“, und ihnen muss „eine gleiche Möglichkeit, sich zu entwickeln“ geboten werden, so das Gericht in seinem heutigen Urteil. „Der Geist der Verfassung ist es, jedem Bürger die gleiche Möglichkeit zu geben, sich zu entwicklen und sein Potential zu entfalten, unabhängig der Kaste, Religion oder des Geschlechts“, so die Höchstrichter.

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