Donnerstag, 28. März 2024
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Darkrooms und Schwulensaunen bleiben in Köln legal

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Gute Nachrichten für die Kölner Szene: Darkrooms und Schwulensaunen bleiben in der Domstadt legal. Zuvor wollte der Stadtentwicklungsausschuss „Vergnügungsstätten“ in der Severinstraße verbieten – davon wären auch einige Szenelokale betroffen gewesen.

„Wir müssen die Bevölkerung vor allem in Wohngebieten zum Beispiel vor Lärmbelastung schützen“, erklärte Anne Luise Müller, Chefin des Kölner Stadtplanungsamtes, der Boulevardzeitung „Express“ die Gründe für das geplante Verbot. „Und ob die einen Darkroom haben, wissen wir doch nicht.“ Bestehende Betriebe hätten aber Bestandsschutz, betonte Müller.

Doch der Lesben- und Schwulenverband der Stadt ärgerte sich, dass er in die Planungen nicht mit einbezogen wurde. Und neue Szenelokale – mit Darkroom – würden dann nicht mehr genehmigt werden können. Es müsse möglich sein, „das Freizeitangebot der hier lebenden Community sinnvoll weiterzuentwickeln“, ärgert sich Michael Schumacher, Geschäftsführer der Kölner Aids-Hilfe im Gespräch mit dem Online-Portal „queer.de“.

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Die Politik lenkte ein: Darkrooms und Schwulensaunen wurden von der Definition einer „Vergnügungsstätte“ ausgenommen. Verboten werden in dem Gebiet allerdings Spielhallen, Wettbüros, Sexshops und Sexkinos.

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