Donnerstag, 28. März 2024
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Lesbisches Paar darf in Niederösterreich keine Pflegekinder bekommen

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Eine juristische Niederlage muss jenes lesbische Paar hinnehmen, dass in Niederösterreich eine Pflegeelternschaft übernehmen wollte. Niederösterreich ist das einzige Bundesland in Österreich, das gleichgeschlechtliche Pflegeeltern ablehnt. Zurecht, wie der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun mitteilte.

Miriam Bock und Barbara Huber, eine Sozialpädagogin und eine Kinderkrankenschwester, wollten 2010 in die Vormerkliste des Landes Niederösterreich für Pflegefamilien. Das wurde ihnen verwehrt. Die Begründung: Als Frauenpaar könnten sie nicht biologische Eltern eines Kindes sein, die elternähnliche Beziehung zu einem Pflegekind sei daher ausgeschlossen. Besonders pikant: Beide Frauen arbeiten in Einrichtungen des Landes.

Die beiden Frauen beriefen bei der niederösterreichischen Landesregierung. Doch dort wies man die Berufung zurück. Eine Entscheidung, die der Verwaltungsgerichtshof nun bestätigte. Haarsträubend die Begründung der Landesregierung im Verfahren vor dem VwGH: Töchter würden „zu einem großen Teil ihr Selbstbild als Frau über den Vater beziehen“, der „der erste Mann in ihrem Leben“ sei und ihnen „das Gefühl vermittelt, wichtig zu sein“.

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Doch das Paar will nicht aufgeben: Nun landet der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Für das Rechtskomitee Lambda (RKL) liegt hierbei eine eindeutige Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung vor.

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