Donnerstag, 25. April 2024
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St. Petersburg hebt Gesetz gegen Homo-Propaganda auf

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Das umstrittene Gesetz gegen „Homo-Propaganda“ in St. Petersburg wurde nun vom Parlament der Stadt aufgehoben – weil die später verabschiedete landesweite Version dieses Gesetzes ausreiche.

Das Gesetz wurde im Februar 2012 verabschiedet. Es verbot „öffentliche Aktivitäten“, die Werbung für „Unzucht, Lesbischsein, Bisexualität und Transgender-Identität“ und Pädophile machten. Die Höchststrafe bei Verstößen betrug umgerechnet 12.000 Euro.

Offiziell wurde das Gesetz verabschiedet, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Doch schon bald war klar: Das Gesetz gegen „Homo-Propaganda“ sollte kritische Stimmen gegen Putin zum Schweigen bringen, die es auch in der politischen LGBT-Szene von St. Petersburg gab.

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Außerdem war es offensichtliche ein Testlauf für das landesweite Verbot von „Homo-Propaganda“: Zuvor waren ähnliche Gesetze nur in kleinen unbedeutenden Regionen verabschiedet worden. Nun konnten die Machthaber sehen, wie Volk und Ausland auf eine solche Beschneidung von Menschenrechten im großen Stil reagieren.

Denn juristisch erfolgreich war das St. Petersburger Gesetz gegen „Homo-Propaganda“ nicht. Es wurde nur verwendet, um einige Lesben- und Schwulendemonstrationen zu verbieten, die auch mit anderen Gesetzen verboten werden hätten können.

Verurteilung nach dem Gesetz gegen „Homo-Propaganda“ gab es nur eine: Diese traf den bekannten russischen Aktivisten Nikolai Alexejew. Er hat angekündigt, gegen das Urteil berufen zu wollen – bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser hatte schon das Verbot der „Moscow Pride“ für menschenrechtswidrig erklärt. Durch die Aufhebung des Gesetzes kommt St. Petersburg einer möglichen Verurteilung zuvor.

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