Dienstag, 16. April 2024
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Kroatien: Eingetragene Partnerschaft noch im Juli

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Bereits ab Ende Juli werden schwule und lesbische Paare in Kroatien wahrscheinlich eine Eingetragene Partnerschaft eingehen können. Das entsprechende Gesetz soll bis 15. Juli vom Parlament beschlossen werden, die Regierung hat es bereits am 24. Juni durchgewunken. Widerstand gegen das Gesetz kommt von den Standesbeamten.

(Fast) gleiche Rechte wie Ehen

Das Gesetz sieht für gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rechte vor wie für heterosexuelle Ehepaare. Nur die Adoption bleibt ihnen verschlossen. Für Verwaltungsminister Arsen Bauk ist das Gesetz ein Kompromiss, weil die Ehe gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt bleibt. „Das ist ein Gesetz, das der Minderheit Verbesserungen bringt, der Mehrheit aber keine Verschlechterungen“, sagte er in der letzten Woche.

Auch die Zeremonie einer Verpartnerung wird eheähnlich sein, aber „modernisiert“: So werde es einen festlichen Akt geben. Der Standesbeamte werde das Paar aber nicht mit „Braut“ oder „Bräutigam“ anreden, sondern als „Partner“ oder „Partnerin“. Die genaue Weisung, wie eine Zeremonie aussieht, wird gerade ausgearbeitet.

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Doch die Ehe selbst bleibt für Lesben und Schwule in Kroatien ein vorerst unerreichbares Ziel: Nach einer Kampagne der römisch-katholischen Kirche musste im Dezember ein Referendum abgehalten werden, das die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau in der Verfassung verankert.

Streiken Standesbeamte aus „Gewissensgründen“?

Und auch jetzt könnten gleichgeschlechtliche Paare Probleme haben, wenn sie eine Eingetragene Partnerschaft eingehen wollen: Denn nicht alle Standesbeamte wollen auch schwule und lesbische Paare verpartnern. „Ich schätze, dass sich die Hälfte der Standesbeamten auf ihr Gewissen berufen würden“, sagte Barica Jandrlic, Vorsitzende der Vereinigung der Standesbeamten in Zagreb, der Tageszeitung „Jutarnji list“. Doch das will das zuständige Verwaltungsministerium nicht gelten lassen – dort betont man, dass sich nur Gesundheitspersonal auf sein Gewissen berufen könne, nicht Standesbeamte.

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