Freitag, 19. April 2024
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Frankreich muss Visum für Homo-Ehe ausstellen

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Frankreich muss einem schwulen Senegalesen ein Visum ausstellen, damit er seinen Partner in Frankreich heiraten kann. Das ordnete das Oberste Verwaltungsgericht, das Conseil d’Etat, gestern an.

Die beiden Männer leben derzeit in der marokkanischen Hafenstadt Casablanca, am Samstag soll in Frankreich die Hochzeit stattfinden. Doch die Behörden weigerten sich, dem Afrikaner ein Visum auszustellen. Das hätte die Eheschließung unmöglich gemacht, denn in Marokko sind Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern verboten.

Für das Oberste Verwaltungsgericht Frankreichs ist das ein „schwerer und offensichtlich illegaler“ Verstoß gegen das Grundrecht, heiraten zu dürfen. Deshalb ordnete es an, dem Senegalesen innerhalb von 24 Stunden ein Visum auszustellen. Außerdem hat er Recht auf eine Entschädigung in der Höhe von 5.000 Euro.

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Denn das Gesetz sieht vor: Wenn bei binationalen Paaren ein Partner aus einem Land kommt, in dem gleichgeschlechtliche Ehen verboten sind, muss die Ehe in Frankreich geschlossen werden. Es ist die erste derartige Entscheidung, seit Frankreich die Ehe im Mai 2013 für schwule und lesbische Paare geöffnet hat.

Bei der Anhörung vor dem Gericht hatte das Innenministerium argumentiert, es habe Zweifel an den Motiven für die Ehe: Immerhin betrage der Altersunterschied zwischen den beiden Männern 35 Jahre. Diese Bedenken ließ das Gericht nicht gelten: Die beiden Männer lebten seit vier Jahren in einer Wohnung, und für gemeinsame Frankreich-Urlaube habe der Senegalese in der Vergangenheit immer wieder Visa erhalten.

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