Samstag, 20. April 2024
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Utah beruft gegen Ehe-Öffnung

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Der Generalstaatsanwalt von Utah wird direkt beim Obersten Gerichtshof der USA gegen die Öffnung der Ehe in dem konservativen Bundesstaat berufen. Das gab sein Büro am Mittwoch bekannt.

Drei Richter des zuständigen Bundesberufungsgerichts in Denver haben das Ehe-Verbot für gleichgeschlechtliche Paare in der Verfassung von Utah am 25. Juni für ungültig erklärt – es widerspräche der US-Verfassung, so die Richter. Das Urteil wurde vorübergehend ausgesetzt, bis Utah über eine Berufung entschieden hat.

Diese Entscheidung wurde jetzt getroffen. Sean Reyes, der Generalstaatsanwalt von Utah, hat angekündigt vor dem Obersten Gerichtshof der USA gegen die erzwungene Ehe-Öffnung zu berufen. Er sei der Meinung, das Verbot entspreche der Verfassung „bis das höchstmögliche Gericht anders entscheidet“.

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Utah hätte auch die Möglichkeit gehabt, die Entscheidung noch einmal vom Berufungsgericht prüfen zu lassen. Stattdessen möchte man eindeutige Fakten schaffen. Der Oberste Gerichtshof wird sich voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2015 mit dem Ehe-Verbot in Utah auseinandersetzen. Eine Entscheidung könnte bis Juni fallen.

Es könnte nicht die einzige Entscheidung sein, die das Höchstgericht zur Ehe-Öffnung fällen muss: Auch in Oklahoma und Virginia wird das Ehe-Verbot gerade von Berufungsrichtern auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft. Kommen sie zu dem gleichen Schluss wie ihre Kollegen in Denver, werden vermutlich auch diese Staaten vor den Obersten Gerichtshof ziehen.

Derzeit sind gleichgeschlechtliche Ehen in 19 US-Bundesstaaten und der Hauptstadt Washington D.C. legal. In neun weiteren Staaten haben Richter das Ehe-Verbot aufgehoben, aufgrund von Berufungen sind diese Urteile aber nicht in Kraft.

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