Freitag, 19. April 2024
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Ehe-Verbot in Colorado ist auch verfassunswidrig

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Auch das Ehe-Verbot für gleichgeschlechtliche Paare im US-Bundesstaat Colorado ist verfassungswidrig. Das hat Bezirksrichter Scot Crabtree beschlossen. Das Urteil ist bis zu einem endgültigen Urteil ausgesetzt.

In Colorado haben die Wähler im Jahr 2006 in einem Referendum ein Ehe-Verbot für schwule und lesbische Paare mit 53 Prozent in die Verfassung des Bundesstaates aufgenommen. Doch das widerspreche der US-Verfassung, so Richter Crabtree. Lesben und Schwulen dürfe nur wegen ihrer sexuellen Orientierung kein Grundrecht verweigert werden. Mittlerweile ist auch in Colorado eine Mehrheit der Bevölkerung für die Öffnung der Ehe.

Das ist bereits der 16. Richterspruch in den letzten 12 Monaten, der in den USA zugunsten der Ehe-Öffnung ausgefallen ist. Damit haben Lesben- und Schwulenaktivisten in dieser Zeit keinen einzigen Fall verloren. Der Justizminister von Colorado, der Republikaner John Suthers, wird vermutlich trotzdem gegen das Urteil berufen.

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Eine endgültige Entscheidung könnte im nächsten Jahr getroffen werden: Denn der Bundesstaat Utah beruft beim Obersten Gerichtshof gegen die richterlich verordnete Ehe-Öffnung. Sollte das Höchstgericht die Meinung der bisherigen Instanzen teilen, muss die Ehe unter Umständen in den gesamten USA für Lesben und Schwule geöffnet werden.

Beobachter erinnern so an das Jahr 1967, als der Höchstgericht ein Verbot von „gemischrassigen“ Ehen in den Südstaaten als verfassungswidrig aufhob. Allerdings könnte die Entscheidung knapp ausfallen: Das Ende des „Defense of Marriage Act“ (DOMA), der die Ehe im US-Bundesrecht verpflichtend als Verbindung zwischen Mann und Frau definierte, fiel mit fünf zu vier Stimmen recht knapp aus.

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