Freitag, 29. März 2024
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Kein Kinderbetreuungsgeld für lesbisches Paar

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Ist ein lesbisches Paar, das gemeinsam ein Kind aufzieht, eine Familie? Für das Familienministerium von Sophie Karmasin offenbar nicht, wenn es um das Kinderbetreuungsgeld geht. Das Oberlandesgericht Innsbruck sieht das allerdings anders.

Familien haben in Österreich bis zum dritten Geburtstag des Kindes Anspruch auf ein Kinderbetreuungsgeld. Damit wird die Betreuungsleistung eines Elternteils zumindest teilweise abgegolten. Bei heterosexuellen Familien können sich Vater und Mutter dieses Geld teilen – je nachdem, welcher Elternteil zu Hause bleibt.

„Nicht durch das Band der Elternschaft verbunden“

Bei gleichgeschlechtlichen Familien ist das anders: Das mussten ein lesbisches Paar aus Tirol und eines aus Oberösterreich feststellen. Als die nicht-leiblichen Mütter bei den zuständigen Krankenversicherungen einen Antrag auf Kinderbetreuungszeit gestellt haben, wurden diese Anträge abgelehnt. Denn Recht auf das Kinderbetreuungs-Splitting hätten nur heterosexuelle Partner, „die miteinander durch das Band der leiblichen Elternschaft, der Pflegeelternschaft oder der Adoptivelternschaft verbunden sind“, so die Tiroler Gebietskrankenkasse.

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Einen ähnlichen Bescheid bekam auch das Paar aus Oberösterreich. Das Familienministerium unterstützt diese Sichtweise. Nach Anfrage des „Standard“ entspreche diese Sicht der Intention des Gesetzes für das Kinderbetreuungsgeld.

Doch die Wiener Anwältin Michaela Tulipan klagte gegen die beiden Bescheide.

Tiroler Richter stärken Position der Frauen

Und während das Oberlandesgericht (OLG) Linz der Krankenkasse recht gab, sahen das die Tiroler Richter anders. Nach deren Sicht ist die Partnerin der leiblichen Mutter rechtlich als „Pflegemutter“ zu behandeln. Grund: Bei solchen Entscheidungen seien die faktischen Kinderbetreuungsverhältnisse zu bewerten.

Die Tiroler Gebietskrankenkasse hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Nun ist der Oberste Gerichtshof am Wort.

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