Freitag, 29. März 2024
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Scheidungszwang für Transsexuelle entspricht Menschenrechten

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Der Scheidungszwang für Transsexuelle bei der Geschlechts-Anpassung widerspricht nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag entschieden.

Geklagt hatte die 51 Jahre alte Finnin Heli Hämäläinen. Sie kam 1963 als Mann zur Welt und heiratete 1996 eine Frau. Im Jahr 2006 ließ Hämäläinen ihren männlichen Vornahmen ändern, 2009 unterzog sie sich geschlechtsanpassenden Operationen.

Standesamt bestand auf Ehe-Auflösung

Als sie sich beim zuständigen Standesamt als Frau registrieren lassen wollte, wurde der Antrag abgelehnt, weil sie noch verheiratet war. Die Beamten gaben ihr aber die Möglichkeit, die Ehe in eine Eingetragene Partnerschaft umzuwandeln.

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Hämäläinen klagte gegen den Bescheid des Standesamtes: Eine Eingetragene Partnerschaft biete weniger Rechte für das Paar und das gemeinsame Kind, das 2002 zur Welt gekommen war.

Die Scheidungspflicht würde, so die Klägerin, gegen Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Artikel 12 (Recht auf Eheschließung) und Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Weiters würde eine Scheidung gegen die religiösen Überzeugungen des Paars verstoßen, so Hämäläinen.

Richter: Homo-Paare haben kein Recht auf Ehe

Das sehen die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anders. Die Umwandlung einer Ehe in eine Eingetragene Partnerschaft sei „verhältnismäßig“: Es gebe in Europa kein Recht auf eine Ehe für gleichgeschlechtliche Partner. Drei der 17 Richter haben das Urteil in einer Minderheitenmeinung kritisiert. Sie kommen aus Belgien, der Schweiz und Ungarn. Gegen das Urteil ist kein Rechtsmittel mehr möglich.

Die LGBT-Intergroup im Europaparlament kritisiert das Urteil. Für die finnische Abgeordnete Sirpa Pietikäinen von der Europäischen Volkspartei ist die Entscheidung des WGMR „enttäuschend für Transsexuelle, die während des Geschlechtsanpassungsprozesses gerne verheiratet bleiben möchten“.

Heli Hämäläinen hat bereits angekündigt, das Urteil nicht anerkennen zu wollen. „Ich werde auch jetzt verheiratet bleiben. Nichts auf der Welt kann uns trennen“, so die 51-Jährige.

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