Donnerstag, 25. April 2024
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Widerspricht das Blutspende-Verbot dem Europarecht?

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Schwule Männer generell von der Blutspende auszuschließen könnte gegen Europarecht verstoßen. Zu dieser Ansicht kommt Paolo Mengozzi, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Geklagt hatte ein schwuler Mann in Frankreich, der nicht Blut spenden durfte.

In Frankreich sind homosexuelle Männer, genau wie in Österreich und Deutschland, generell von der Blutspende ausgeschlossen. Ihr Sexualverhalten spielt dabei keine Rolle.

Generelles Verbot ist „offenkundige indirekte Diskriminierung“

Das widerspreche dem Generalanwalt zufolge dem Diskriminierungsschutz: Das Blutspende-Verbot für Schwule sei eine „offenkundige indirekte Diskriminierung“ aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Denn die französische Regelung ist „uneinheitlich“, so der Generalanwalt: Heterosexuelle Männer, die ungeschützten Sex hatten, dürfen nach einer kurzen Wartezeit wieder Blut spenden. Auch Frauen, deren Partner Sex mit anderen Männern haben, dürfen in Frankreich ohne Einschränkung Blut spenden.

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Zwar sieht die EU-Richtlinie zur Blutspende vor, dass auch das Sexualverhalten ein möglicher Ausschlussgrund wäre – doch nach Auffassung von Mengozzi ist Homosexualität alleine kein „Sexualverhalten“: „Der vom Unionsgesetzgeber verwendete Begriff ‚Sexualverhalten‘ verlangt, dass ein konkretes Handeln oder Verhalten festgestellt wird, durch das der potenzielle Spender einer hohen Ansteckungsgefahr ausgesetzt ist“, so der Jurist.

Individuelle Beurteilung statt generellem Verbot

Der Generalanwalt empfiehlt, dass auch bei schwulen Männern nach der Auswertung des Fragebogens in einem individuellen Gespräch geklärt werden solle, ob die Betroffenen ein riskantes Sexualverhalten an den Tag gelegt hätten. Ein solches Gespräch gibt es in Frankreich schon für heterosexuelle Männer und Frauen.

Nun muss der Europäische Gerichtshof über den Fall entscheiden. In den meisten Fällen folgt er der Empfehlung des Generalanwalts.

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