Donnerstag, 28. März 2024
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Eingetragene Partnerschaft am Standesamt erst 2015

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Lesben und Schwule werden ihre Eingetragene Partnerschaft erst im neuen Jahr auf dem Standesamt schließen können. Das lässt das Innenministerium verkünden. Grund dafür: Technische Probleme bei der Umsetzung.

Denn die Änderung der Zuständigkeit – von der Bezirkshauptmannschaft zu den Standesämtern der Gemeinden – erfordere auch eine Änderung beim Zentralen Personenstandsregister. Dieses soll am 1. November eingeführt werden. Und in letzter Minute „die Systematik neu zu

programmieren und die Organisation in den betroffenen Behörden

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umzustellen, würde die Kapazitäten sprengen“, so das Innenministerium.

Deshalb soll diese Änderung erst vollzogen werden, wenn das System einwandfrei laufe – und das wäre im ersten Quartal 2015. Das Rechtkomittee Lambda wurde darüber schon informiert, so ein Sprecher von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.

Die Innenministerin hatte im April angekündigt, die Standesämter für Eingetragene Partnerschaften zu öffnen. Sie erklärte, es sei „nicht wichtig, was am Türschild steht“, solange „die Ehe unantastbar bleibt“. Damals wurde der Herbst dieses Jahres als geplanter Termin für die Umstellung genannt.

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