Dienstag, 16. April 2024
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Namibia darf schwulen Flüchtling aus Uganda nicht abschieben

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Ein schwuler Flüchtling aus Uganda darf vorerst nicht aus Namibia abgeschoben werden. Das hat ein Richter in der Hauptstadt Windhoek beschlossen. Das berichtet die deutschsprachige „Allgemeine Zeitung“ von Namibia.

Nun dürfen weder das Innenministerium noch die Immigratonsbehörden den Mann in seine Heimat abschieben, bevor über dessen Asylantrag entschieden worden ist.

Eigenen Angaben zufolge ist der Mann am 23. November 2013 mit seinem Lebensgefährten aus Uganda geflüchtet, weil sie dort Angst vor Strafverfolgung hatten und um ihre eigene Sicherheit fürchteten. In Sambia einigten sich die Männer, dass sein Freund nach Südafrika geht und er ins benachbarte Namibia.

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Dort kam er am 2. Dezember an. Als er erfuhr, dass Lesben und Schwule auch in Namibia nicht erwünscht seien, hat er sich der Polizei gestellt. Er wurde als illegaler Einwanderer festgenommen und verbrachte vier Monate in der Polizeistation von Narraville.

Als er mehrmals miterlebte, dass Gefangene dort misshandelt und vergewaltigt werden würden, beschloss er, aus dem Gefängnis zu fliehen. Auf dem Weg zu einem Flüchtlingslager wurde er aber aufgegriffen und wegen unerlaubter Flucht aus dem Polizeigewahrsam zu drei Monaten Haft verurteilt worden.

Sein Asylantrag wurde in dieser Zeit nicht entschieden. Dabei hätte der Mann Anspruch darauf: In seiner Heimat Uganda drohe ihm nicht nur lebenslange Haft, sondern sogar der Tod durch schwulenfeindliche Einwohner, die „systematisch Jagd auf Homosexuelle machen“, so der Anwalt des Mannes.

Das konnte der Richter nachvollziehen. Der Mann aus Uganda hat nun das Recht, sich bis zu einer Entscheidung über seinen Asylantrag in Namibia aufzuhalten. Der Fall ist auch deshalb interessant, weil noch unklar ist, ob die Behörden in dem afrikanischen Land verpflichtet sind, Lesben und Schwule aus Uganda als Flüchtlinge anzuerkennen.

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