Freitag, 19. April 2024
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Uganda: Tauziehen um ‚Anti-Homo-Gesetz‘ geht weiter

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Das juristische Tauziehen um das „Anti-Homo-Gesetz“ in Uganda geht in die nächste Runde. Nachdem das Verfassungsgericht das Gesetz aus formalen Gründen aufgehoben hat, sucht das Parlament nun nach einem Weg, das international scharf kritisierte Gesetz doch noch durchzusetzen.

In der ersten Version, die vom Abgeordneten David Bahati eingebracht worden war, sah es für bestimmte Arten von gleichgeschlechtlichem Sex die Todesstrafe vor. Dieser Teil wurde abgemildert: Nun riskieren Schwule und Lesben bei Sex mit einem Minderjährigen oder wenn sie als HIV-Positiver Sex haben, lebenslange Haft. Außerdem landet vor Gericht, wer Lesben und Schwule oder „homosexuelles Verhalten“ nicht anzeigt.

Nun teilte die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt Kampala mit, sie habe Berufung gegen die Aufhebung des Gesetzes eingelegt. „Wir sind mit der Gerichtsentscheidung unzufrieden und haben Berufung eingereicht“, so der stellvertretende Staatsanwalt Fred Ruhinda. Nun muss sich der Oberste Gerichtshof Ugandas mit der Angelegenheit befassen. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.

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Das „Anti-Homo-Gesetz“ verteidigte Ruhinda: Es habe nicht dann Zweck, Homosexuelle zu schikanieren. Viel mehr diene es dem „Allgemeingut“, so der Staatsanwalt.

Und da Verfassungsgericht das Gesetz inhaltlich nicht beanstandete, kann es wieder neu ins Parlament eingebracht werden. Daran arbeiten einige Abgeordnete unter der Leitung von Latif Sebagala derzeit mit Hochdruck. Er will das „Anti-Homo-Gesetz“ in wenigen Tagen wieder zur Abstimmung vorlegen. Bereits mehr als 100 Abgeordnete sollen einen entsprechenden Antrag bereits unterschrieben habe.

Dabei könnte auch der langwierige Gesetzgebungsprozess abgekürzt werden, da es sich um einen „Notstand“ handelt, erklärt Bahati. „Wir können Verfahrensregeln außer Kraft setzen, wenn es sich um ein besonders wichtiges Thema handelt“, erklärt der Abgeordnete. Der Schöpfer des ursprünglichen Gesetzes gibt sich zuversichtlich: „Ob morgen, in einer Woche oder einem Monat, wir werden uns die nötige Zeit nehmen, damit die Zukunft unserer Kinder, der Familie und unserer souveränen Nation gesichert ist.“

Das Gesetz hat im Ausland einen Proteststurm ausgelöst. So hat es US-Außenminister John Kerry mit den Nürnberger Gesetzen der Nazis verglichen und Sanktionen gegen Uganda verhängt. Auch andere Staaten und die Weltbank froren ihre Entwicklungshilfe ein oder lenkten sie von staatlichen auf private Organisationen um.

In Uganda selbst verfehlte das „Anti-Homo-Gesetz“ seine Wirkung nicht: Boulevardblätter outeten Lesben und Schwule, die um ihr Leben bangen mussten. Menschenrechtsorganisationen vor Ort berichteten, die gewaltsamen Übergriffe gegen Lesben und Schwule hätten zugenommen.

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