Freitag, 29. März 2024
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Ab heute Eingetragene Partnerschaften in Kroatien

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In Kroatien können schwule und lesbische Paare ab heute eine Eingetragene Partnerschaft eingehen. Damit werden gleichgeschlechtliche Partnerschaften in 18 von 28 Ländern der Europäischen Union anerkannt.

Heftiger Gegenwind von der römisch-katholischen Kirche

Der Weg zur Eingetragenen Partnerschaft in Kroatien war weit – und er begann mit massivem Widerstand: Organisationen, die der römisch-katholischen Kirche nahestanden, erzwangen vor gut einem Jahr ein Referendum, das die Ehe in der kroatischen Verfassung als Verbindung von Mann und Frau festschreibt. Die Initiatoren des Referendums mobilisierten ihre Leute – und fast zwei Drittel der Stimmen sprachen sich für eine Verfassungsänderung aus.

Das war eine deutliche Botschaft für die Mitte-Links-Regierung von Ministerpräsident Zoran Milanović: Denn eine Öffnung der Ehe stand in Kroatien nie zur Debatte. Es ging lediglich um die Einführung von Eingetragenen Partnerschaften.

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Fast gleiche Rechte wie Ehepaare

Das Gesetz, das Arsen Bauk, der zuständige Minister für die öffentliche Verwaltung, dann vorstellte, überraschte: Es stellte Lebenspartner mit Ausnahme der Adoption vollständig mit Ehepaaren gleich. „Das ist ein Gesetz, das der Minderheit Verbesserungen bringt, der Mehrheit aber keine Verschlechterungen“, war Bauk bei der Abstimmung des Gesetzes zuversichtlich.

Protest gab es von den kroatischen Standesbeamten: Barica Jandrlic, Chefin der Standesbeamten in Zagreb, warnte: Rund die Hälfte der kroatischen Standesbeamten könnte die Schließung von Eingetragenen Partnerschaften verweigern – aus religiösen Gründen.

Doch das ist illegal: Das zuständige Verwaltungsministerium betont, dass sich nur Gesundheitspersonal auf sein Gewissen berufen könne, nicht Standesbeamte. Die nationalkonservative HDZ, derzeit in Opposition, forderte deshalb von der Regierung, dass Standesbeamte gleichgeschlechtliche Trauungen ablehnen können dürfen. Doch die Regierung lehnte ab: Das sei diskriminierend.

Fast zwei Drittel der EU-Staaten erkennen gleichgeschlechtliche Beziehungen an

Damit erkennen 18 von 28 EU-Mitgliedern gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich an. Acht davon haben sogar die Ehe geöffnet. Jene Mitgliedsstaaten, die dies nicht tun, befinden sich – mit Ausnahme von Italien und Griechenland – in Osteuropa.

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