Freitag, 19. April 2024
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Jus-Student vergewaltigte Schüler: Prozess

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Ohne Ergebnis endete gestern eine pikante Verhandlung am Wiener Landesgericht: Ein 22-jähriger Jus-Student soll betrunken einen 18-jährigen Schüler vergewaltigt haben. Der mutmaßliche Täter spricht von einvernehmlichem Sex – und versicherte dem Richter, heterosexuell zu sein.

Es war gegen 1.30 Uhr in der Früh, als Karl W. mit 2,8 Promille den „Lutz Club“ auf der Mariahilfer Straße verließ. Auf dem Heimweg kam er an einem Gebüsch vorbei, an dem der 18-jährige Dominik – der ebenfalls betrunken war – gerade seine Blase entleerte. Was dann passierte, war Gegenstand der Verhandlung.

Der Jusstudent behauptete, von dem 18-Jährigen, den er zuvor noch nie gesehen hatte, angesprochen worden zu sein. Man habe ein paar Worte gewechselt, sich geküsst und sei dann im Gebüsch gelandet. Der Sex war freiwillig, betont der Jus-Student.

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Doch dieser Darstellung widerspricht der Staatsanwalt in der Anklage: So soll Karl W. den Schüler in ein Gebüsch gedrängt haben, um ihn zu vergewaltigen. Als sich Dominik wehrte, soll er ihn mit „drei bis vier wuchtigen Faustschlägen ins Gesicht und auf den Hinterkopf“ geschlagen haben, woraufhin das Opfer den Angeklagten der Anklage zufolge gewähren ließ. „Neben den schweren Verletzungen erlitt mein Mandant ein schweres Trauma“, erklärt dazu Opferanwalt Marcus Januschke.

Dass er Dominik geschlagen haben soll, daran kann sich Karl W. nicht mehr erinnern. Verteidiger Sebastian Lesigang betonte, dass sein Mandant sehr betrunken war – was auch der Bluttest bestätigt. Außerdem habe er nach seiner Festnahme mehrere Wochen auf der Psychiatrie verbringen müssen, was den Jus-Studenten „traumarisiert“ habe, so der Anwalt.

Gefasst wurde Karl W., nachdem zwei Bauarbeiter auf den Vorfall aufmerksam wurden. Einer von ihnen verständigte mit dem Handy die Polizei, die den Flüchtenden festnehmen konnte. Der andere verfolgte den Flüchtenden Studenten. Als ihn die Polizei festnahm, beschimpfte er Medienberichten zufolge die Beamten und ließ sich nur unter Protest mitnehmen.

Der Anwalt des Jus-Studenten plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit aufgrund der starken Alkoholisierung. Ein psychiatrisches Gutachten soll das nun klären. Bis es vorliegt, wird die Verhandlung vertagt – zumindest auf Ende November.

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