Donnerstag, 25. April 2024
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Schwuler Künstler-Kuss erregt Kasachstan

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Insgesamt drei Mal innerhalb von sechs Wochen ist eine Werbeagentur in Kasachstan für ein schwules Plakatmotiv verurteilt worden.

Das Plakat zeigt den kasachischen Komponisten Kurmangasy Sagyrbaew, der den russischen Schriftsteller Alexander Puschkin küsst. Havas Worldwide Kazakhstan hat die Werbung für einen bekannten Schwulenclub für einen Wettbewerbs erstellt – und damit den 3. Platz gewonnen. Das Motiv im Stil des „Bruderkuss-Bildes“ der Berliner East Side Gallery, das Erich Honecker und Leonid Breschnew beim Bruderkuss zeigt, warb für den Club „Studio 69“ in Almaty, der größten Stadt Kasachstans.

Doch nach der Prämierung ging der Ärger für die Agentur los. Der kasachische Kulturminister bezeichnete das Plakat als „eine Art Verbrechen“, und auch Nurken Khalykbergen, ein Verwandter Sagyrbaews, empörte sich. Er fordert von der Werbeagentur eine Entschädigung in der Höhe von umgerechnet 50.000 Euro. Weiters versuchte er, das die Macher des Plakats wegen Ehrenbeleidigung und übler Nachrede strafrechtlich anzuzeigen. Khalykbergen scheiterte aber am zuständigen Staatsanwalt, weil er nicht nachweisen konnte, dass er ein direkter Nachfahre des Musikers ist.

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Das regionale Verwaltungsgericht verurteilte Agentur-Chefin Daria Khamitzhanowa wegen eines Verstoßes der Werberichtlinien zu einer Strafe von umgerechnet 560 Euro, die Agentur musste 800 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eingebracht hatte die Klage die Jugendschutzbehörde.

Die saftigste Klage traf allerdings erst jetzt ein: Auch die 34 Angestellten des nationalen Konservatoriums, das nach Sagyrbaew benannt ist, und ein ebenfalls nach ihm benanntes Orchester haben nun eine Entschädigung in der Höhe von umgerechnet 150.000 Euro gefordert. Die Begründung: Das Plakat sei „unethisch“ und nicht nur „für die Ehre und Würde des Komponisten und Schriftstellers“ anstößig, sondern „für alle Menschen, ohne Unterscheidung ihrer Kunst“.

Mirha Rittmann, bei der Menschenschrechtsorganisation Human Rights Watch für Europa und Zentralasien zuständig, gesteht ein, dass das Plakat provokativ ist – „aber Provokation ist ein legitimer Teil der Meinungsäußerung und wohl von sich aus Teil von kreativem Design“. Die Gerichte sollten, so Rittmann, die Meinungsfreiheit in Kasachstan sicherstellen und Homophobie unter der Maske kultureller Bedenken keinen Sieg gönnen.

Almaty ist übrigens auch einer der beiden verbliebenen Kandidaten für die Olympischen Winterspiele 2022. Zwar ist Homosexualität und „Werbung“ dafür in Kasachstan seit 1998 nicht verboten, ein entsprechendes Gesetz nach russischem Vorbild ist aber in Diskussion.

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