Freitag, 19. April 2024
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USA: Ehe-Öffnung in schon bald 30 Bundesstaaten?

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Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare in fünf Bundesstaaten praktisch legalisiert. Er hat gestern entsprechende Klagen gegen die Öffnung aus Indiana, Oklahoma, Utah, Virginia und Wisconsin abgewiesen. Damit tritt das Urteil der letzten Instanz in Kraft – und diese hat die Öffnung der Ehe verordnet und das Verbot der Ehe in den Bundesstaaten als verfassungswidrig aufgehoben.

So können Lesben und Schwule mittlerweile in 23 Bundesstaaten und der Hauptstadt Washington heiraten. Damit leben zwei Drittel der Amerikaner mittlerweile in Bundesstaaten, die die Ehe für schwule und lesbische Paare geöffnet haben.

Und diese Zahl könnte recht rasch wachsen: Denn in der Zuständigkeit jener Gerichte, die die Ehe für Homosexuelle legalisiert haben, liegen noch sieben weitere Bundesstaaten, in denen gleichgeschlechtliche Paare nicht heiraten können. Damit könnten schon bald 30 der 50 Bundesstaaten Lesben und Schwulen erlauben zu heiraten.

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Ersten Berichten zufolge haben erste Standesämter in den Bundesstaaten Wisconsin schon Minuten, nachdem die Entscheidung veröffentlicht wurde, begonnen, gleichgeschlechtlichen Paaren Ehelizenzen auszustellen.

Eine Begründung für die Abweisung der Klage geben die Richter nicht. Für viele Beobachter war es ein überraschender Schritt – sie gingen davon aus, dass das Höchstgericht zumindest einen Fall exemplarisch entscheidet. Allerdings zeige die Abweisung, „dass das Gericht mit der Ausbreitung solcher Verbindungen im ganzen Land einverstanden ist“, so die „Washington Post“.

Lesben- und Schwulenaktivisten jubeln über die Entscheidung. „Wir sind völlig begeistert. Das ist ein Wahnsinnstag für unsere Klienten und für den Staat Virginia“, so die Anwältin Rebecca Gelberg von der American Civil Liberties Union (ACLU), einer der größten Bürgerrechtsgruppen der USA.

Allerdings betonten die Aktivisten auch, dass ein Grundsatzurteil des Supreme Court in dieser Frage auch wünschenswert gewesen wäre. Denn nur so könnten die verschiedenen Regelungen der Bundesstaaten vereinheitlicht werden. „Die einzig akzeptable Lösung ist aber eine landesweite Gleichstellung“, erklärt Evan Wolfson von der Kampagne „Freedom to Marry“. Doch dafür bräuchte man wohl ein Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs.

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