Samstag, 20. April 2024
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Estland führt Eingetragene Partnerschaften ein

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Ab 2016 sollen unverheiratete Paare in Estland eine Eingetragene Partnerschaft eingehen können. Ein entsprechendes Gesetz wurde heute im Parlament von Talinn verabschiedet. Es gilt für hetero- und homosexuelle Paare.

Das Gesetz sieht eine rechtliche Absicherung nicht-ehelicher Partnerschaften vor. Die Beziehungen werden nicht mit der Zivilehe gleichgestellt. Die Partnerschaft muss bei einem Notar geschlossen werden und wird ins Eheregister eingetragen. Beide Partner dürfen nicht verheiratet sein, mindestens einer auch estnischer Staatsbürger.

Damit ist Estland die erste ehemalige Sowjet-Republik, die Lesben und Schwulen die Möglichkeit einer Eingetragenen Partnerschaft gibt. Das Gesetz tritt 2016 in Kraft. Die Einführung von Eingetragenen Partnerschaften ist in dem baltischen Land ein heftig diskutiertes Thema. Das zeigte sich auch am Abstimmungsergebnis: 40 Abgeordnete stimmten dafür, 38 dagegen. Zehn Abgeordnete enthielten sich der Stimme, dreizehn weitere waren bei der Abstimmung nicht anwesend.

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Einer Umfrage zufolge, die letzte Woche veröffentlicht wurde, sind 51 Prozent der Esten gegen die Einführung der Eingetragenen Partnerschaft für homosexuelle Paare. Vor allem unter der russischsprachigen Bevölkerung ist die Ablehnung groß. Während der Abstimmung gab es auch Demonstrationen beider Seiten vor dem Parlamentsgebäude.

Die Initiative für die Einführung kommt von der Reform-Partei des erst 35 Jahre alten Premierministers Taavi Roivas. Unterstützt wurden die Pläne von Abgeordneten der Sozialdemokratie und der Partei der Mitte. Die Konservativen scheiterten mit dem Versuch, eine Volksabstimmung über das Gesetz abhalten zu lassen.

Homosexualität ist in Estland zwar seit 1992 legal, als Relikt aus Sowjetzeiten aber – wie im gesamten Baltikum – ein Tabuthema.

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