Mittwoch, 24. April 2024
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Samenspende für lesbische Paare ab 1. Jänner legal

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Lesbische Paare können ab 1. Jänner in Österreich legal eine Samenspende in Anspruch nehmen. SPÖ und ÖVP haben sich auf ein neues Fortpflanzungsmedizin-Gesetz (FmedG) geeinigt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einem lesbischen Paar recht gegeben, das gegen das Verbot geklagt hatte – nun musste die Regierung das Gesetz, das auf den Wunsch der ÖVP verschärft wurde, reparieren.

Dabei kam eine Liberalisierung des 20 Jahre alten Gesetzes heraus, die über die bloßen verpflichtenden Änderungen hinausging. So werden erstmals auch Eizellenspenden legal, auch der Zugang zur Prä-Implantations-Diagnostik (PID) wird erleichtert. Damit folgt die Regierung in weiten Teilen den Empfehlungen der Bioethik-Kommission aus dem Jahr 2012.

Der Gesetzesentwurf, auf den sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser von der SPÖ und Justizminister Wolfgang Brandstetter von der ÖVP geeinigt haben, sieht eine Liberalisierung der Samenspende vor. War bisher eine Ehe notwendig, um sich künstlich befruchten zu lassen, reicht nun eine Lebenspartnerschaft – das muss keine Ehe oder Eingetragene Partnerschaft sein. Bei lesbischen Paaren gelten dann automatisch beide Frauen als Eltern des Kindes.

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Lob für das Gesetz kommt unter anderem vom Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner, der die klagenden Lesben vor dem Höchstgericht vertrat. Er bezeichnet die Neuerungen gegenüber der „Presse“ als „sehr zeitgemäßes Gesetz“

Für die Grünen ist das Gesetz ein „Meilenstein in der Anerkennung von unterschiedlichen Familienformen“. Es wurde eine weitere Diskriminierung beseitigt. „Regenbogenfamilien, also lesbische Frauen und schwule Männer mit Kindern, sind seit langem ein bunter, sichtbarer Teil unserer gesellschaftlichen Realität. Umso wichtiger ist es, dass Kindern in Regenbogenfamilien auch Rechtssicherheit gewährt wird. Dies ist auch im Sinne der Kinderrechte und zum Wohle der Kinder“, so Marco Schreuder, Bundesrat und Bundessprecher der Grünen Andersrum.

Lob kommt auch von den NEOS. Beate Meinl-Reisinger, Justizsprecherin der Pinken, war „positiv überrascht, dass die Regierung innerhalb der Reparaturfrist eine Einigung erzielen konnte“. Insbesondere die Einführung des Begriffs Elternteil sei für gleichgeschlechtliche Paare im ABGB eine sehr wichtige Maßnahme zur Gleichstellung von homosexuellen Paaren, so Meinl-Reisinger weiter.

Kritik an der Einigung kommt hingegen von der FPÖ und kirchennahen Einrichtungen. „Dass lesbischen Paaren bei Samenspenden die gleichen Rechte eingeräumt werden sollen wie heterosexuellen Paaren, wird als Errungenschaft abgefeiert – jetzt muss also auch die Gesundheitspolitik für die gesellschaftspolitische Implementierung der links-linken Beliebigkeit herhalten“, ärgert sich beispielsweise FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Und die „Aktion Leben“ ist über den Entwurf „erschüttert“: „Der Entwurf für die Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes bedient vor allem die Geschäftsinteressen der Fortpflanzungsmediziner und vergisst auf die Gefahren für Frauen und Kinder“, kritisiert deren Präsidentin Gertraude Steindl.

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