Mittwoch, 27. März 2024
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Fortpflanzungsmedizin-Gesetz passiert Ministerrat

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Lesbische Paare, die gerne mit künstlicher Befruchtung ein Kind bekommen wollen, sind ihrem Ziel einen Schritt näher: Das neue Fortpflanzungsmedizin-Gesetz hat gestern den Ministerrat passiert. Bereits im Februar könnte es in Kraft treten.

„Ich freue mich, dass wir mit der Novelle des Fortpflanzungsmedizin-Gesetzes Rechtssicherheit in diesem sensiblen Bereich schaffen. Wir folgen hier den Vorgaben der höchstgerichtlichen Judikatur – und modernisieren das rund 20 Jahre alte Gesetz“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter von der ÖVP.

Damit bringt er auch den Grund für die Novelle auf den Punkt: Bei Einführung der Eingetragenen Partnerschaft wurde auf Druck der ÖVP beschlossen, dass die künstliche Befruchtung für Single-Frauen und verpartnerte Lesben verboten wird. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Bestimmung gekippt – der Gesetzgeber musste zugunsten der lesbischen Paare nachbessern.

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Mit dem neuen Fortpflanzungsmedizin-Gesetz haben nun auch lesbische Paare einen Anspruch auf künstliche Befruchtung durch In-Vitro-Fertilisation und Samenbanken. Weiters werden für heterosexuelle Paare die Eizellenspende und die Möglichkeit der Samenspende Dritter bei der In-Vitro-Fertilisation erlaubt. Auch die Präimplantationsdiagnostik (PID) wird unter bestimmten Umständen legal.

Ebenfalls für lesbische Paare interessant ist die Bestimmung, dass Kinder künftig das Recht haben, ihre genetische Herkunft zu erfahren.

Das neue Fortpflanzungsmedizin-Gesetz soll am 17. Dezember im Gesundheitsausschuss und im Jänner im Nationalrat behandelt werden. In Kraft treten wird es voraussichtlich Anfang Februar 2015.

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