Donnerstag, 25. April 2024
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Schweizer durch Islam von Homosexualität ‚geheilt‘, wegen Schwulenpornos von IS inhaftiert

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Kopfschütteln gibt es in der Schweiz über einen jungen Mann, der zum Islam konvertierte, nach eigenen Angaben so von seiner Homosexualität geheilt wurde, und sich dann Dschihadisten des „Islamischen Staats“ (IS) anschloss – bis er über Schwulenporno-Bilder auf seinem Laptop stolperte, die ihn fast das Leben gekostet hätten. Einem Gutachten zufolge ist er für seine Taten nur bedingt zurechnungsfähig.

Die Geschichte des Mannes, der von der Schweizer Zeitung „20 Minuten“ nur Sébastien genannt wird, ist skurril: Der 30-Jährige aus der französischen Schweiz kommt aus einem katholischen Elternhaus. Bei einem Unfall während seiner Militärzeit erleidet er ein Schädel-Hirn-Trauma, an dessen Folgen er noch immer leidet.

Als er im Mai 2013 zum ersten Mal eine Moschee besucht, konvertiert Sébastien sofort zum Islam – und gibt an, dadurch von seiner Homosexualität „geheilt“ worden zu sein. Ein halbes Jahr später ist er in Syrien, um an einem Trainingscamp der IS teilzunehmen.

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Dort bietet er – so „20 Minuten“ – seine Dienste „vor allem für sanitäre Dienste“ an. Was heißt: Anstatt den Kampf zu trainieren, putzt er lieber die Lager-Toiletten. An den Übungen dürfte er nach den vorliegenden Informationen nicht teilgenommen haben.

Anfang Jänner landet Sébastien dann in Rakka, der Hochburg der Dschihadisten-Miliz IS. Dort findet der Geheimdienst der IS Bilder mit homosexuellen Inhalten auf dem Laptop des jungen Mannes. Er wird verhaftet und 54 Tage inhaftiert.

Nach seiner Freilassung flüchtet der Westschweizer in die Türkei. Bei seiner Rückkehr nach Genf wird er direkt am Flughafen festgenommen. Dabei hatte er Glück: In den letzten Wochen haben IS-Aktivisten bewusst mutmaßlich schwule Männer hingerichtet.

Nun wurde der 30-Jährige von der Schweizer Bundesanwaltschaft zu 600 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt – das Urteil wurde bedingt ausgesetzt. Der Mann muss sich außerdem einer psychiatrischen Behandlung unterziehen, eine fotografische Friedensdokumentation realisieren und einen Teil der Verfahrenskosten zahlen. Sébastien sei durch sein Schädel-Hirn-Trauma partiell unzurechnungsfähig, so ein psychiatrisches Gutachten.

Außerdem hält ihm die Bundesanwaltschaft zugute, dass er keine Kontakte mehr zu radikalen Islamisten hat. Sébastien sei „vor allem aus Naivität, Charakterschwäche und einer Idealisierung der Waffenbruderschaft dieser Männergemeinschaft“ nach Syrien gegangen. Als er mit der Gewalttätigkeit des IS konfrontiert wurde, habe er wieder zurück in die Schweiz gewollt, so das Urteil.

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