Dienstag, 16. April 2024
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Verfassungsgericht kippt Adoptionsverbot für Lesben und Schwule

Urteilsbegründung: Verbot sei 'sachlich nicht gerechtfertigt'

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Das Adoptionsverbot für schwule und lesbische Paare in Österreich ist verfassungswidrig. Das hat der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Gerhart Holzinger, heute bekanntgegeben. Es gebe „keine sachliche Rechtfertigung für eine ausschließlich nach der sexuellen Orientierung ausgerichtete differenzierte Regelung“, so Holzinger.

Grundlage für die Aufhebung war Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieser legt ein Recht auf Privat- und Familienleben fest. Zwar gibt es durch diesen Artikel kein Recht auf Adoption, sollte es dieses aber im nationalen Recht geben, muss es diskriminierungsfrei geregelt werden, so Holzinger.

Kläger wollten zweites Kind

Gegen das Adoptionsverbot hat ein lesbisches Paar geklagt, das bereits ein Kind hat. Dieses kam durch künstliche Befruchtung zur Welt. Die Eltern wollten allerdings noch ein zweites Kind – und zwar durch Adoption.

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Das ist rechtlich aber nicht möglich, weil gesetzlich nur Einzelpersonen oder heterosexuelle Paare Kinder adoptieren dürfen. Und genau dies sei nicht zu rechtfertigen, so der VfGH. Diese Regelung sei weder gleichheitskonform noch diskriminierungsfrei, erklärte Holzinger.

Stiefkindadoption bereits erlaubt

Seit 2013 ist in Österreich die Stiefkindadoption erlaubt. Das heißt, ein homosexueller Partner darf das leibliche Kind seines Partners adoptieren. Die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes war schwulen oder lesbischen Paaren aber verboten.

Und auch bei der Stiefkindadoption hat sich die ÖVP nicht freiwillig bewegt: Sie wurde erst beschlossen, nachdem Österreich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen des Verbots verurteilt wurde.

Neues Gesetz bis Ende des Jahres

Die Bundesregierung hat nun bis 31. Dezember Zeit, das Adoptionsrecht im Sinne des Verfassungsgerichtshofs zu reparieren. Innerhalb der Regierung hat die SPÖ schon länger das Recht auf Fremdkindadoption für homosexuelle Paare gefordert, war bisher aber immer an der ÖVP gescheitert.

Dementsprechend positiv ist auch eine erste Reaktion von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek von der SPÖ. „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs bestärkt uns darin, dass in Sachen Gleichstellung was weiter gehen muss und ist ein wichtiger Schritt für mehr Rechte für Homosexuelle“, so die Ministerin.

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