Freitag, 19. April 2024
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Frankreich: Recht auf Homo-Ehe wichtiger als Abkommen mit Marokko

Höchstgericht stellt entsprechende Bestimmung außer Kraft

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Auch Marokkaner dürfen künftig gleichgeschlechtliche Ehen mit französischen Staatsbürgern eingehen. Das oberste Gericht Frankreichs, der Kassationshof, hat ein entsprechendes bilaterales Abkommen außer Kraft gestellt.

Geklagt hatte ein französisch-marokkanisches Paar, das im südostfranzösischen Chambéry lebt. Sie wollten nach der Öffnung der Ehe im September 2013 heiraten – und durften nicht. Grund dafür sei ein bilaterales Abkommen zwischen Marokko und Frankreich aus dem Jahr 1981. Dort ist geregelt, dass bei Eheschließungen von marokkanischen Staatsbürgern in Frankreich auch das Recht ihres Heimatlandes berücksichtigt wird – und dort ist die gleichgeschlechtliche Ehe ausdrücklich verboten.

Zwar durfte das Paar nach einem Einspruch im November 2014 heiraten, dagegen legte aber das zuständige Standesamt Berufung ein. Dieser wurde jetzt vom Höchstgericht abgewiesen: Das Grundrecht auf Eheschließung sei höher zu bewerten als ein zwischenstaatlicher Vertrag, so die Richter.

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Für Didier Besson, den Anwalt des Paares, ist die Entscheidung ein Grund zur Freude. „Frankreich hat entschieden, in welcher Gesellschaft wir leben möchten“, freut er sich im Gespräch mit der Zeitung „Le Figaro“.

Ähnliche Verträge hat Frankreich auch mit Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kambodscha, Kosovo, Laos, Montenegro, Polen, Serbien und Slowenien – allesamt Staaten, die ebenfalls gleichgeschlechtliche Ehen verbieten. Auch in diesen Verträgen ist nach der Entscheidung des Kassationsgerichts der Punkt, dass keine gleichgeschlechtlichen Ehen geschlossen werden dürfen, ungültig.

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