Donnerstag, 25. April 2024
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Anti-Homo-Urteile werden nicht automatisch gelöscht

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Justizminister Wolfgang Brandstetter will jene Homosexuelle, die in der Vergangenheit wegen ihrer sexuellen Orientierung gerichtlich verurteilt wurden, nicht automatisch rehabilitieren. Genau das fordert aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Konkret geht es unter anderem um 211 Verurteilungen, die vor 2002 erfolgt sind. Davon 108 wegen Paragraph 209 StGB, der das Mindestalter für schwule Beziehungen bis 2002 auf 18 Jahre festlegte. 34 Männer sind wegen gleichgeschlechtlicher Prostitution verurteilt, sie war bis 1989 strafbar. Und 65 Männer haben noch eine Verurteilung nach Paragraph 129 in ihren Strafakten. Diese bereits 1971 abgeschaffte Bestimmung verbot „Unzucht mit Tieren und Personen desselben Geschlechts“.

Das Urteil des EGMR, diese Verurteilungen aus den Akten zu löschen, ist bereits im November 2013 ergangen, doch das Justizministerium ist säumig. Christian Pilnacek, Leider der Strafrechtssektion, erklärte gegenüber dem „Standard“, dass diese Urteile nicht allgemein getilgt werden sollen, sondern in neuen Verfahren vor Richtern – auf Antrag der Betroffenen. Jemand, der wegen eines entwürdigenden Urteils vor Jahrzehnten verurteilt wurde, muss sich also aktiv vor Gericht darum bemühen, dass seine Strafe nicht mehr in den Akten aufscheint.

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Diese Lösung ist Pilnacek zufolge notwendig, um zu verhindern, dass Männer, die auch gleichzeitig andere Verbrechen begangen haben – zum Beispiel Missbrauch – beide Delikte aus dem Strafakt gestrichen bekommen.

Für den Anwalt Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda (RKL) ist das ein unhaltbarer Zustand: Der EGMR verlange die Tilgung der Vorstrafen, nicht die Einführung einer neuen diesbezüglichen Entscheidungsinstanz., so Graupner.

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