Donnerstag, 18. April 2024
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Schwuler Mann lässt sein Kind von der eigenen Mutter austragen

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Ein schwuler Brite hat sich ausgerechnet seine eigene Mutter ausgesucht, um seinen Sohn auszutragen. Im Vereinigten Königreich sorgt dieser Fall nun für Schlagzeilen.

Kyle Casson ist 27 Jahre alt, schwul und Single. Keine guten Voraussetzungen, um Vater zu werden. Doch der Supermarkt-Angestellte aus Doncaster in South Yorkshire fand trotzdem einen Weg. Er setzte seine eigene Mutter Anne-Marie Casson als Leihmutter ein. Eine anonyme Eizellenspende wurde mit dem Sperma von Kyle befruchtet und dann der 47-Jährigen eingesetzt. Alles gibt gut: Mittlerweile ist sein Sohn Miles acht Monate alt.

Das sei der „letzte Ausweg“ gewesen, so Kyle. Mehrere Kliniken hatten ihn zuvor bereits abgewiesen, ein anderes weibliches Familienmitglied wollte ihm zwar helfen, konnte es aber nicht. Es sei „sehr wichtig für mein Leben, Vater zu sein – und jetzt habe ich es getan“, erklärte er der Boulevard-Zeitung „Daily Mail“.

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Rechtlich ist der Fall nicht ohne Tücken – weshalb der High Court, das höchste britische Zivilgericht, eine letzte Entscheidung treffen musste. Das Urteil von Dame Lucy Morgan, die den Fall letzte Woche verhandelte: Zwar können Kinder, die von Leihmüttern geboren werden, in England nur von Paaren adoptiert werden. Da die Leihmutter in diesem Fall aber die eigene Mutter sei, genehmigte die Richterin eine Ausnahme.

Außerdem führte Dame Lucy an, dass auch der Ehemann der Leihmutter, Kyles Stiefvater, die Familie in diesem Punkt vorbehaltlos unterstützt. Damit darf Kyle seinen Sohn, der bis jetzt rechtlich sein Bruder war, adoptieren.

Das sorgt für eine weitere Premiere: Kyle Casson ist damit auch der erste alleinstehende Mann Großbritanniens, der mit Hilfe einer Leihmutter Vater wurde. „Ich verstehe, dass nicht alle meine Entscheidung unterstützen, jeder kann seine eigene Meinung haben“, so Casson gegenüber dem „Telegraph“: „Solange Menschen ein gutes Zuhause und eine gute Versorgung bieten können, sehe ich keinen Grund, warum jemandem das Recht versagt werden sollte, Vater oder Mutter zu sein.“

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