Donnerstag, 18. April 2024
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Schweiz: Diskriminierungsschutz auch für Lesben, Schwule und Transgender?

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Wer in der Schweiz künftig gegen Lesben, Schwule und Transgender hetzt, könnte vor dem Richter landen: Der Nationalrat hat sich dafür ausgesprochen, die Antirassismus-Gesetze dementsprechend auszuweiten.

Derzeit ist es in der Schweiz strafbar, öffentlich zu Hass oder Diskriminierung gegen eine Person oder eine Gruppe aufzurufen, wenn es um Rasse, Ethnie oder Religion geht. Auch die Verweigerung von Leistungen aus diesen Gründen ist illegal.

Diese Liste soll nun um Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erweitert werden. Über den Weg dorthin gab es zwei Anträge: Der Kanton Genf möchte diesen Diskriminierungsschutz zusätzlich in die Bundesverfassung aufnehmen, der sozialdemokratische Abgeordnete Mathias Reynard nur das Gesetz ergänzen.

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Der Schweizer Nationalrat hat nun mit 103 zu 73 Stimmen bei 9 Enthaltungen für die Initiative von Reynard gestimmt, mit 102 zu 81 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde die Initiative des Kantons Genf angenommen. Nun gehen sie an den Ständerat.

Gegner der Erweiterung, sie kommen vor allem von der rechtspopulistischen SVP, halten dagegen, dass Diskriminierungen aufgrund der Lebensform schon heute durch die Verfassung verboten seien. Eine explizite Erwähnung von Lesben, Schwulen und Transgendern sei deshalb nicht notwendig, behaupten sie.

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