Donnerstag, 28. März 2024
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Zwangsheirat für schwulen Sohn: Geldstrafen für Vater und Onkel

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Zu Geldstrafen sind gestern in Berlin zwei Männer verurteilt worden, die einen heute 18-Jährigen wegen seiner Homosexualität misshandelt und entführt haben sollen.

Es war im Jahr 2012, als sich der damals 15-jährige Nasser, dessen Familie aus dem Libanon stammt, zu Hause als schwul outet. Die Reaktionen waren schlimmer als erwartet: Ein Onkel habe ihn mit Benzin übergossen, seine eigenen Eltern hätten ihn ausgepeitscht und mit kochendem Wasser verbrüht, erzählte er vor wenigen Wochen.

Nasser flüchtete sich in die Obhut des Jugendamtes. Dieses war bereits für seine Obsorge zuständig, als er am 10. Dezember 2012 von seiner Mutter nach Hause gelockt wurde. Doch das Getränk, das sie ihm angeboten hatte, war mit einem Schlafmittel versetzt. Zu sich kam er erst wieder im Auto, auf dem Weg in den Libanon, wo er verheiratet werden sollte.

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Doch die Alarmsysteme der Behörden schlugen an: Die Sozialarbeiter vermissten Nasser, das Jugendamt veranlasste eine Fahndung. An der rumänisch-bulgarischen Grenze wurde der Wagen der Familie schließlich gestoppt, der junge Mann wieder nach Berlin gebracht.

Doch nun hatte Nasser endgültig mit seiner Familie gebrochen. Er entschloss sich, seinen Vater und seinen Onkel, die Entführung und Zwangsheirat geplant hatten, anzuzeigen. Nun fand in Berlin der Prozess gegen die beiden Männer statt. Der Staatsanwalt klagt sie wegen Freiheitsberaubung und Entziehung Minderjähriger an.

Doch dem Prozess bleiben die beiden Männer fern. Es gibt kein Treffen zwischen den mutmaßlichen Tätern und dem Opfer an diesem Tag, in Saal 701 des Berliner Kriminalgerichts. Dafür sind jede Menge Reporter gekommen: Kameras und Mikrofone konzentrieren sich auf die Nebenkläger-Bank. Dort sitzt Nasser, mit einem Sticker der Initiative „Stop Homophobia – Enough is Enough“ auf der Brust.

Dass die beiden Angeklagten fehlen, scheint die Richterin nicht zu überraschen. Es wird sofort in das Strafbefehlsverfahren übergegangen. Und das dauert nur vier Minuten. Die Strafe. Beide Männer müssen jeweils 90 Tagessätze zu je 15 Euro zahlen, das macht pro Person 1350 Euro. Außerdem müssen der Vater und der Onkel die Kosten des Nebenklägers tragen. Ins Gefängnis müssen die beiden Männer nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidiger werden ihren Mandanten empfehlen, das Urteil anzunehmen.

„Ich habe es zumindest geschafft, den Fall vor Gericht zu bekommen“, sagt Nasser nach dem Urteil der versammelten Presse. Dass sein Vater und sein Onkel keine härtere Strafe bekommen haben, enttäusche ihn nicht. „Die Richterin hat geurteilt, wie sie es für richtig hält“, so der 18-Jährige.

Für ihn sei wichtig gewesen, dass der Fall vor Gericht gekommen ist. Angst hat Nasser keine: „Ich bin ein Mensch, der kämpft. Und ich will meine Sexualität nicht verstecken.“ Zu seiner Familie hat er keinen Kontakt mehr – auch, wenn er sich ihr noch immer zugehörig fühlt.

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