Donnerstag, 28. März 2024
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‚Papamonat‘ auch für homosexuelle Beamte

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Schwule und lesbische Beamte können künftig auch den „Papamonat“ in Anspruch nehmen, der dem zweiten Elternteil zur Verfügung steht. Das hat heute der Ministerrat mit der Dienstrechtsnovelle für Beamte beschlossen. Für Beamte, die ein Kind adoptieren, das das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gibt es zusätzlich die Möglichkeit des Frühkarenzurlaubs.

„Die ersten Wochen mit dem Kind gemeinsam zu verbringen wird in Zukunft auch für gleichgeschlechtliche Paare und Adoptiveltern möglich sein“, freut sich die für Gleichbehandlung zuständige Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek von der SPÖ: „Mit dem Babymonat geben wir beiden Partnern die Möglichkeit, von Anfang an Verantwortung für das gemeinsame Kind zu übernehmen.“

Beim „Papamonat“, der in diesem Zusammenhang übrigens geschlechtsneutral „Babymonat“ heißt, haben Väter im Bundesdienst ein Recht auf eine bis zu vier Wochen dauernde Freistellung. Während dieser Zeit bekommen sie kein Gehalt, bleiben aber krankenversichert und der Monat zählt voll für die Pension. „Der Papamonat für heterosexuelle Paare war ein erster wichtiger Schritt, ein Babymonat für homosexuelle Paare ist die logische Konsequenz, um auch der Lebensrealität von Regenbogenfamilien gerecht zu werden“, erklärt Heinisch-Hosel weiter.

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Keinen Anspruch auf einen „Babymonat“ haben Eltern in der Privatwirtschaft. Doch auch das möchte Heinisch-Hosek ändern. Unterstützung dafür bekommt sie auch von den Grünen, die noch einen Schritt weiter gehen: „Es sollte keinen Unterschied machen, ob ein Mann in der Privatwirtschaft arbeitet oder Beamter ist. Und selbstverständlich braucht es während des Papamonats einen Einkommensersatz, denn welche Familie kann schon auf ein ganzes Monatsgehalt verzichten“, so Familiensprecherin Daniela Musil.

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