Donnerstag, 28. März 2024
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EuGH: Blutspendeverbot für schwule Männer ist prinzipiell legal

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Schwule Männer vom Blutspenden auszuschließen, widerspricht nicht den Grundrechten. Dieses Urteil fällte heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Richter betonten, dass der Ausschluss schwuler Männer von der Blutspende zwar dazu beiträgt, das Risiko einer Übertragung einer Infektionskrankheit zu minimieren, und damit dem allgemeinen Ziel diene, ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen.

Verbot nur unter Bedingungen gültig

Der generelle Ausschluss schwuler Männer von der Blutspende verstoße aber möglicherweise gegen das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung. Der EuGH stellte genaue Regeln auf, unter welchen Bedingungen das Verbot rechtens ist. Dazu gehört ein hohes Übertragungsrisiko für Krankheitserreger wie HIV. Außerdem muss geprüft werden, ob ein Verbot nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen könnte.

Außerdem wäre ein generelles Blutspendeverbot dann illegal, wenn es eine passende Alternative dazu gebe. Das könnten wirksame Tests der Blutspenden sein, oder beispielsweise eine genaue Befragung des Spenders zu seinem Sexualverhalten.

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Damit lässt das Gericht die Ansicht eines Gutachters in das Urteil miteinfließen. Dieser hatte vor einigen Monat die Ansicht vertreten, dass eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern für sich kein höheres Übertragungsrisiko für bestimmte Infektionskrankheiten mit sich bringt. Vielmehr sei zu klären, ob dieser Ausschluss verhältnismäßig sei oder ob nicht auch andere Vorkehrungen ausreichend sind.

Französisches Gericht muss konkreten Fall entscheiden

Gegen das Blutspendeverbot für schwule Männer geklagt hatte ein Franzose. Dort ist, wie auch in Österreich oder Deutschland, schwulen Männern die Blutspende verboten. Über seinen Fall muss nun das zuständige Verwaltungsgericht in Straßburg, das den EuGH angefragt hat, entscheiden.

Die französischen Richter wollten wissen, ob das Verbot mit adeneuropäischen Grundrechten vereinbar sei. Sie selbst wollen an dem Verbot festhalten: Sie verweisen darauf, dass die Rate der HIV-Ansteckung unter homosexuellen Männern in Frankreich im Untersuchungszeitraum 200-mal höher gewesen sei als unter heterosexuellen. Nun müssen sie nach den Vorgaben des EuGH klären, ob es in Frankreich wirksame Nachweis-Möglichkeiten für HIV in Blutspenden gibt oder die genaue Befragung das Risiko einer verunreinigten Blutspende ebenfalls senken würde.

LSVD fordert Neudefinition in Deutschland

In Deutschland fordert nun der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) eine Aufhebung des generellen Verbotes: „Es ist selbstverständlich, dass die Sicherheit der Blutkonserven oberste Priorität hat. Das Risiko bemisst sich aber nicht nach homo- bzw. heterosexuellen Sexualpraktiken, sondern danach, ob diese ‚safe‘ oder ‚unsafe‘ sind. Statt aufgrund einer bloßen Zugehörigkeit zu einer ‚Risikogruppe‘ muss der Ausschluss von der Blutspende aufgrund eines konkretes unsafen Verhaltens erfolgen“, so LSVD-Sprecher Axel Blumenthal. Nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts entfallen in Deutschland drei Viertel der neuentdeckten HIV-Infektionen auf schwule Männer.

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