Donnerstag, 18. April 2024
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Weiterer Erfolg für Stiefkindadoption in Deutschland

Frau darf Kind ihrer Partnerin adoptieren, das von einem anonymen Samenspender gezeugt wurde

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In Deutschland darf eine Frau das elf Monate Kind ihrer Lebenspartnerin, das durch eine anonyme Samenspende gezeugt wurde, adoptieren. Das entschied das Amtsgericht Göttingen in einer Entscheidung, die jetzt bekannt wurde.

Geklagt hatte ein lesbisches Paar, das seit August 2013 in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Im Ausland ließ sich eine der beiden Frauen durch eine Samenspende befruchten. Die Richter waren der Meinung, dass einer Adoption nichts im Weg steht, weil bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden sei und für das Kindeswohl innerhalb der stabilen Lebenspartnerschaft eine positive Prognose bestehe. Die persönliche Anhörung habe ergeben, dass das Kind aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses des lesbischen Paares entstanden sei. Es werde von beiden Müttern gleichermaßen geliebt und umsorgt, so das Gericht in der Urteilsbegründung.

Jugendamt hat Adoption befürwortet

Der leibliche Vater spielte für die Einschätzung des Gerichts keine Rolle. Denn der Bundesgerichtshof ist schon in der Vergangenheit öfter davon ausgegangen, dass ein Samenspender bei einer anonymen Spende auf sein grundrechtlich geschütztes Beteiligungsrecht von vornherein verzichtet hat. Auch das Jugendamt hat in seiner einer fachlichen Stellungnahme die Adoption befürwortet.

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Damit steht einer Adoption durch die Partnerin der Mutter eigentlich nichts im Weg. Das Kind soll nun den Familiennamen der Partnerin bekommen. Die Stiefkindadoption in Deutschland wird durch das Urteil ein weiteres Stück geöffnet.

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