Freitag, 19. April 2024
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Österreich: Homosexuelle dürfen nicht mehr enterbt werden

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Ein Kuriosum des österreichischen Rechtssystems wurde nun entsorgt: Mit einer Reform des Erbrechts, die nun vor der Sommerpause vom Nationalrat beschlossen wurde, ist Homosexualität kein Grund für eine Enterbung mehr.

Das alte Erbrecht war in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1811 – es war also an der Zeit, dieses Gesetz auf eine neue Basis zu stellen. Das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 sei eine „weitreichende Reform des 200 Jahre alten Gesetzestextes“, erklärt SPÖ-Nationalratsabgeordnete Ruth Becher. Vor allem die Modernisierung der Sprache sei „notwendig und wichtig“ gewesen.

Verschiedene Maßnahmen stärken die Freiheit des letztwillig Verfügenden, über seine Verlassenschaft zu bestimmen – das betrifft auch Lesben und Schwule, die Freunde oder bestimmte Institutionen in ihrem letzten Willen bedenken wollen. Auch wird die Pflegeleistung im neuen Erbrecht stärker berücksichtigt.

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Keine Änderungen beim Erbrecht gibt es übrigens für Eingetragene Partner: Sie wurden bereits bisher im Erbfall heterosexuellen Ehepaaren gleichgestellt.

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