Donnerstag, 25. April 2024
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Italien muss Ehe eines französischen Frauenpaars anerkennen

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Auch in Italien gibt es Fortschritte, was die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare betrifft. Das Land ist eines der letzten in Westeuropa, in denen es nicht einmal eine Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare gibt.

Doch im Ausland geschlossene Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren müssen in Italien anerkannt werden. Das hat das Berufungsgericht in Neapel beschlossen. Zwei Französinnen, die in ihrer Heimat geheiratet haben, hatten auf Anerkennung geklagt – und gewonnen.

Das Gericht war sich sicher, es gebe „keinen Zweifel, dass das Scheitern Italiens, die Ehe zweier französischer Frauen, die in Frankreich rechtmäßig geschlossen wurde, anzuerkennen, eine Verletzung repräsentiert, die Rechte, die mit ihrem Status als Ehepartner verbunden sind, auszuüben“.

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Dieses Urteil begründet das neapolitanische Berufungsgericht mit zwei EU-Prinzipien: Der Niederlassungsfreiheit auf der einen Seite, und das Verbot der Diskriminierung aufgrund Nationalität und sexueller Orientierung auf der anderen Seite.

Dass es in Italien bis jetzt nicht einmal Eingetragene Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare gibt, ist für das Gericht kein Grund, dem französischen Ehepaar seine Rechte zu verweigern. Allerdings betonten die Richter, dass ein italienisches Paar, das im Ausland heiratet, diese Rechte nicht habe.

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