Freitag, 19. April 2024
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Bayern: Caritas kündigt lesbische Hortleiterin doch nicht

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Happy End in Bayern: Die lesbische Leiterin eines Caritas-Horts im oberbayerischen Holzkirchen darf ihren Job behalten. Möglich ist das, weil in einigen Diözesen des Freistaates inzwischen ein geändertes Arbeitsrecht in Kraft ist. Demnach können auch Lesben und Schwulen in einer Eingetragenen Partnerschaft eine Leitungsfunktion in einer römisch-katholischen Einrichtung übernehmen.

Im April hatten sich die Leiterin des Horts und der Caritas-Verband der Diözese München auf eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Juli verständigt. Grund dafür: Die Erzieherin hatte angekündigt, eine Eingetragene Lebenspartnerschaft mit ihrer Freundin einzugehen. Das wäre mit dem Arbeitsrecht, das für Angestellte der römisch-katholischen Kirche gilt, nicht vereinbar gewesen.

Doch gegen die Entscheidung wehrten sich die Eltern: Sie wollten die beliebte Hortleiterin nicht wegen ihrer sexuellen Orientierung gehen lassen. Auch die Grünen im Bayerischen Landtag kritisierten, dass eine mit öffentlichen Geldern finanzierte Einrichtung wie ein Hort quasi über dem Anti-Diskriminierungsgesetz steht.

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Doch nun kann die lesbische Hort-Leiterin weiterarbeiten: Ab 1. August gilt im Erzbistum München und Freising nämlich – wie auch in den meisten anderen Diözesen der römisch-katholischen Kirche – ein reformiertes Arbeitsrecht in Kraft. Nach diesem sind Eingetragene Lebenspartnerschaften nicht mehr prinzipiell unvereinbar mit Leitungsfunktionen in römisch-katholischen Einrichtungen.

Die Frau kann nun nach ihrem schon länger geplanten Urlaub am 1. Dezember als Leiterin des Caritas-Horts in Holzkirchen auf ihren alten Job zurückkehren. Auch Hans Lindenberger, Direktor des Münchner Diözesan-Caritasverbands, ist darüber erleichtert. Die Hortleiterin sei ihrem Arbeitgeber gegenüber stets loyal gewesen und habe keinen Anlass für ein Ärgernis gegeben, erklärt er der „Süddeutschen Zeitung“.

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