Freitag, 19. April 2024
HomeReligionChristentumPfarrer hatte Sex mit jungem Mann: Drei Jahre und vier Monate Haft

Pfarrer hatte Sex mit jungem Mann: Drei Jahre und vier Monate Haft

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

In Wiener Neustadt wurde ein Pfarrer zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, weil er sich an einem heute 25-Jährigen vergangen haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es war die zweite Verhandlung in dem heiklen Fall: Schon im Dezember 2013 war der Geistliche wegen der sexuellen Übergriffe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 49-Jährige den Jugendlichen in den vergangenen Jahren vergewaltigt und auch durch KO-Tropfen sexuell gefügig gemacht haben.

Diesen Vorwurf wollte der Pater, der in seiner Gemeinde im Süden Niederösterreichs außerordentlich beliebt war, aber nicht auf sich sitzen lassen: Er ging in Berufung. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab ihm zumindest teilweise recht. Zwei Punkte der Anklage wurden aufgehoben, die Vergewaltigung und geschlechtliche Nötigung mittels KO-Tropfen wurden jedoch bestätigt. Der Fall wurde an das Landesgericht Wiener Neustadt zurückverwiesen, um die Strafhöhe zu bestimmen.

- Werbung -

Das neue Urteil ist um sechs Monate niedriger als der erste Richterspruch. Weil der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, kamen die Gründe dafür erst bei der Urteilsverkündung ans Tageslicht. So rechnete Richter Gerald Grafl dem Pater die lange Verfahrensdauer und seinen bisher untadeligen Lebenswandel als mildernd an – erschwerend ist für das Gericht aber die „besondere Heimtücke“ der sexuellen Übergriffe.

Der Pater, der offen zu seiner Homosexualität steht, fühlt sich weiter unschuldig. Er möchte eine Wiederaufnahme des Verfahrens anstrengen. Dabei will er beweisen, dass er seinen Schützling nie missbraucht habe, sondern Intimitäten und Sex sehr wohl im Einvernehmen mit dem Burschen geschehen seien.

Als Beweis dafür führt der Geistliche eine eidesstattliche Erklärung an, die ein Ehepaar vor einem Notar gegeben hat. Darin bestätigt das Paar, den Pater vor vier Jahren gemeinsam mit dem damals 21-jährigen Burschen beim Schmusen in einem Cafe in München beobachtet zu haben. Das soll beweisen, dass Intimitäten und Zärtlichkeiten nicht erzwungen worden seien.

In Gang gebracht hatte das Verfahren der Vater des Burschen. Er hatte den Pater angezeigt. Dem Burschen wurde vom Gericht übrigens ein „immaterieller Schadenersatz“ von 5.000 Euro zugesprochen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner