Freitag, 29. März 2024
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Ministerium streicht drei Aidshilfen die Mittel zur Prävention

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Den Aidshilfen in Vorarlberg, Salzburg und Kärnten werden im kommenden Jahr die Förderungen durch den Bund in der bisherigen Form gestrichen Das Gesundheitsministerium begründet die Maßnahme mit Sparmaßnahmen, das Geld soll österreichweit für die Aids-Prävention aber weiterhin zur Verfügung stehen.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums müssen die drei Aidshilfen im Jahr 2016 auf insgesamt 320.000 Euro verzichten. Dieses Geld, die Hälfte der entsprechenden Förderungen, hätten sie als direkte Subvention für die Prävention bekommen. Allerdings würde dieses Geld in das System der Aidshilfen zurückfließen, betonte Raphaela Pammer, die Sprecherin von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser. Die Hälfte davon bekommt die Aidshilfe Wien für österreichweite Präventionsmaßnahnen wie Infofolder oder Workshops. Die zweite Hälfte steht zur Finanzierung anonymer HIV-Tests zur Verfügung.

Im letzten Jahr erhielt die Aidshilfe Wien, die auch die Bundesländer Niederösterreich und Burgenland mitbetreut, rund 1,17 Millionen Euro aus dem Präventionsbudget des Gesundheitsministeriums. Die Aidshilfe Oberösterreich bekam 333.000 Euro, die in der Steiermark 288.000 und die Tiroler Aidshilfe 219.000 Euro. Vorarlberg bekam 199.000 Euro, Salzburg 300.000 und Kärnten 140.000 Euro. Auf wie viel Geld diese drei Länder konkret verzichten müssen, lässt sich laut Pammer noch nicht sagen: Das hänge unter anderem vom Ausmaß allfälliger künftiger Kooperationen ab – etwa Aidstests, die im Nachbarbundesland durchgeführt werden könnten.

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Kritik an dieser Kürzung kommt vom Vorarlberger Gesundheitslandesrat Christian Bernhard. In den „Vorarlberger Nachrichten“ spricht der ÖVP-Politiker von einer überfallsartigen Vorgangsweise des Bundes. „Es ist der falsche Weg, bei niederschwelligen Beratungseinrichtungen im Gesundheitsbereich zu kürzen“, richtete der dem Ministerium in Wien aus.

Pammer entgegnete, dass den Aidshilfen bisher die Hälfte des 5,2-Millionen-Euro-Budgets für die Förderung von Präventionsmaßnahmen zugute gekommen sei und diese noch nie von Kürzungen betroffen gewesen seien. Von den Mitteln müssen unter anderem auch Einrichtungen Sucht- und Frauengesundheitszentren finanziert werden.

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