Samstag, 20. April 2024
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Ermordete Transfrau in Ottakring: Lebenslange Haftstrafe

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In Wien ist jener Mann, der im Jänner eine 35-jährige türkischstämmige Transfrau in Wien-Ottakring erwürgt haben soll, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Verteidiger Peter Philipp, der in Richtung Körperverletzung mit tödlichem Ausgang plädiert hatte, legte nach Rücksprache mit seinem Mandanten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Überführt wurde der 32-Jährige durch DNA-Spuren: Ende Jänner kam er nach zwei Raubüberfällen in Untersuchungshaft. Dabei wurde ihm in der Justizanstalt Wien-Josefstadt routinemäßig ein Mundhöhlenabstrich genommen. Bei deren Untersuchung stellte man fest, dass diese mit jenen Spuren übereinstimmte, die man an der Leiche in Ottakring sichergestellt hatte.

Gegenüber den Ermittlern gab er daraufhin an, dass er die Transfrau besucht hatte, um ihre Dienste als Sexarbeiterin in Anspruch zu nehmen. Danach kam es zu Streitigkeiten. Einen Grund dafür nannte er nicht. Die beiden hätten in der Wohnung in der Haymerlegasse erst gerauft, der 32-Jährige habe sich dann auf das Opfer gekniet und am Hals immer fester zugedrückt, bis sich die 35-Jährige nicht mehr bewegt habe, so der Verdächtige in seiner ersten Einvernahme gegenüber der Polizei.

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Anschließend fesselte er die Hände der Toten auf den Rücken und wickelte Kleidung um ihr Gesicht. Dann stahl er noch Bargeld, zwei Handys und weitere persönliche Gegenstände vom Opfer, ehe er aus der Wohnung flüchtete. Verhaftet werden konnte er nach einem Überfall auf eine 54-jährige Energetikerin in Wien-Neubau – einen Tag, bevor die Leiche der Transfrau gefunden wurde.

Ein Freund hatte sich Sorgen gemacht und die Polizei verständigt. Die Feuerwehr brach damals die Eingangstür der Wohnung auf und fand im Wohnschlafzimmer die Leiche, die zu diesem Zeitpunkt schon fünf Tage lang am Boden lag. Die gebürtige Türkin war als in ihrer Heimat Verfolgte im Vorjahr nach Österreich geflüchtet und hatte um Asyl angesucht.

Dass der mutmaßliche Täter mit dem Opfer in einen Streit geraten ist, der letztendlich tödlich endete, wollte die Staatsanwältin so nicht glauben. Sie ging davon aus, dass die 35-Jährige sterben musste, weil der Angeklagte Geldprobleme hatte. Der 32-Jährige modifizierte zuletzt seine ursprünglichen Angaben und behauptet nun, von der 35-Jährigen angegriffen worden zu sein und sich zur Wehr gesetzt zu haben.

Mit Fotos vom Tatort untermauerte sie im Prozess ihre Anklage. Darauf zu sehen war die nackte, gefesselte Leiche am Boden ihrer kleinen, unordentlich wirkenden Wohnung. Diese Bilder ließen keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte das Opfer töten wollte, sagte die Staatsanwältin, während die Aufnahmen groß auf die Wand des Gerichtssaals projiziert wurden.

Dieser Argumentation folgten auch die Geschworenen: Der Schuldspruch wegen Mordes fiel mit 7:1 Stimmen deutlich im Sinne der Anklage aus. Die Höchststrafe erscheine in diesem Fall „tat-, schuld-, und unrechtsangemessen“, so Richter Ulrich Nachtlberger in der Urteilsbegründung fest.

Der Angeklagte selbst bestritt bis zuletzt, dass er sein Opfer töten wollte. „Ich wollte nicht, dass sie stirbt. Ich habe mir gedacht, sie wird nur bewusstlos“, sagte er vor Gericht.

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