Donnerstag, 25. April 2024
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Frankreich: Standesbeamtin verurteilt, weil sie Lesben nicht trauen wollte

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In Marseille ist eine Standesbeamtin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil sie ein lesbisches Paar nicht trauen wollte. Den beiden Frauen wurde außerdem Schmerzensgeld zugesprochen.

Es ist der erste Fall dieser Art, seit die Ehe in Frankreich für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wurde: Sabrina Hout, stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, hatte im August 2014 die Trauung des Frauenpaars abgelehnt, weil dies ihrem muslimischem Glauben widersprach. Stattdessen schickte sie ein Mitglied des Gemeinderats, das aber zum Schließen von Ehen nicht berechtigt war. Damit das nicht ans Licht kam, manipulierte sie nachträglich die entsprechenden Eintragungen im Eheregister.

Doch der Fall kam an die Öffentlichkeit: Die Ehe der beiden Frauen wurde annulliert und musste heuer erneut geschlossen werden. Hout kam vor Gericht. Dort wies sie den Vorwurf zurück, homophob zu sein. Sie entschuldigte sich bei dem Paar und sprach von einer „Verkettung unglücklicher Umstände“.

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Doch das Gericht in Marseille schenkte diesen Ausführungen keinen Glauben: Schließlich hatte die Standesbeamtin am selben Tag vier heterosexuelle Paare getraut. Es verurteilte Sabrina Hout zu fünf Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt sind. Außerdem muss sie den beiden Frauen jeweils 1.200 Euro Schmerzensgeld zahlen. In der Urteilsbegründung heißt es, die Angeklagte hätte eine „Farce aufgeführt“, um die Ehe nicht schließen zu müssen.

Seit der Öffnung der Ehe in Frankreich im Frühjahr 2013 haben sich mehr als 17.000 schwule und lesbische Paare das Ja-Wort gegeben.

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