Donnerstag, 18. April 2024
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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Bischof Huonder ein

Forderung nach Todesstrafe hat nicht die im Gesetz "geforderte Eindringlichkeit"

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Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat das Ermittlungsverfahren gegen den Bischof von Chur, Vitus Huonder, eingestellt. Die Schweizer Schwulenorganisation Pink Cross hatte den 73-Jährigen angezeigt, weil er bei einem Vortrag in Deutschland die in der Bibel vorgesehene Todesstrafe für Homosexualität indirekt guthieß.

Mit Zitaten aus der Bibel duldete der umstrittene Bischof offenbar Gewalt gegen schwule Männer

So hatte Vitus Huonder am 31. Juli bei einem Kongress des Forums Deutscher Katholiken in Fulda unter anderem Leviticus 20,13 zitiert. In dieser Bibelstelle heißt es: „Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat begangen. Beide werden mit dem Tod bestraft. Ihr Blut soll auf sie kommen.“ Diese und ähnliche Stellen aus der Bibel würden die „göttliche Ordnung“ zeigen, die für den „Umgang mit der Sexualität gilt“, so der Bischof damals. Die von ihm zitierten Stellen „allein würden genügen, um der Frage der Homosexualität aus der Sicht des Glaubens die rechte Wende zu geben“.

Wenn es um die Rechte sexueller Minderheiten in der römisch-katholischen Kirche geht, gilt der Bischof von Chur als Hardliner: So hat er sich etwa 2013 in einem Hirtenbrief gegen das „vermeintliche Recht gleichgeschlechtlicher Paare, zu heiraten und Kinder zu adoptieren“ gestellt: Er sei gegen den „Genderismus“, der „jede sexuelle Praxis (lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell) als gleichwertig mit der Heterosexualität“ sehe und warnte vor der „(Homo-)Sexualisierung der Kinder“ durch den Aufklärungsunterricht.

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Nach heftiger Kritik distanzierte sich Huonder ein bisschen von seiner Rede: In einer Stellungnahme hieß es, trete „selbstverständlich (…) nicht für die alttestamentarische Forderung nach der Todesstrafe für homosexuell empfindende Menschen“ ein.

LGBT-Community sieht in den Äußerungen eine Aufforderung zur Gewalt – die Staatsanwaltschaft nicht

Doch da war es schon zu spät: Die Schweizer Schwulenorganisation Pink Cross und andere Organisationen der Community reichten Strafanzeige gegen den Bischof von Chur ein. Die Rede verletze Paragraph 259 des Schweizerischen Strafgesetzbuch, der die „öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit“ unter Strafe stellt.

Dadurch, dass Huonder die Bibelstellen nicht nur während seiner Rede bestätigt und nicht hinterfragt habe, sowie sich nicht von der Drohung der Todesstrafe distanziert habe, könnte der Bischof von Chur „Stimmungen und Triebe der Massen dahin gehend beeinflussen, dass es zu gewalttätigen Übergriffen auf Homosexuelle kommt“, so Pink Cross in der Anzeige.

Das sieht die zuständige Staatsanwaltschaft Graubünden allerdings nicht so. Wie sie am Freitag mitteilte, hat sie das Ermittlungsverfahren gegen Bischof Vitus Huonder eingestellt. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass die Aussagen des Bischofs „nicht die für die Tatbestandserfüllung geforderte Eindringlichkeit und Eindeutigkeit aufwiesen“, so die Behörde in der Stellungnahme.

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