Der deutsche Bundestag hat die Rechte und Pflichten von Eingetragenen Partnerschaften weiter mit denen der Zivilehe angeglichen. Zu einer vollständigen Öffnung konnte sich die Koalition aus CDU, CSU und SPD allerdings wieder nicht durchringen – auch zum Ärger der SPD.
Gestern Abend hat der Bundestag in Berlin mit dem „Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner“ bei dreißig weiteren Vorschriften Eingetragene Lebenspartnerschaften und die Zivilehe gleichgestellt. Die Bedeutung dieses Schritts spielt die Regierung in der Begründung für das Gesetz selbst herunter. Es handle sich „hierbei im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen von Vorschriften von geringerer praktischer Bedeutung“, heißt es dort. So haben beispielsweise künftig auch Eingetragene Lebenspartner Ansprüche nach dem Bundesvertriebenengesetz.
Änderungen gibt es auch, wenn der Partner finanzielle Probleme bekommt. So können künftig auch Eingetragene Lebenspartner bei bestimmten Vollstreckungs- und Pfändungsmaßnahmen zur Kasse gebeten werden, auch können sie künftig die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ihres Partners beantragen. Im Mietrecht wurden die Rechte von Eingetragenen Lebenspartnern ebenfalls an die von Ehepartnern angepasst.
Doch das Anpassungsgesetz ist mehr als das: Es regelt auch Anpassungen an das Europäische Recht, die von der Bundesregierung bis jetzt verabsäumt wurden. Um im Ausland eine Eingetragene Partnerschaft oder eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen zu können, stellen deutsche Behörden künftig gleichgeschlechtlichen Paaren ein Ehefähigkeitszeugnis oder eine Ledigkeitsbescheinigung aus.
Doch bei all diesen Anpassungen bleiben die wichtigsten Unterschiede zwischen Eingetragener Partnerschaft und Zivilehe bestehen – zum Beispiel im Adoptionsrecht. So können schwule und lesbische Paare nach wie vor ein Kind nicht gemeinsam adoptieren, sondern entweder hintereinander – die sogenannte Sukzessivadoption – oder, wenn es sich um das leibliche Kind des Partners handelt.
Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis ein Fall der gemeinschaftlichen Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe kommt. Dieses hatte in der Vergangenheit immer wieder die Rechte schwuler und lesbischer Paare durch seine Urteile gestärkt und die Eingetragene Lebenspartnerschaft der Zivilehe angeglichen.
Von einer Öffnung der Ehe ist die deutsche Bundesregierung – 14 Jahre nach der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft – allerdings nach wie vor weit entfernt: Dieser Schritt, der sowohl eine Mehrheit im Parlament als auch in der Bevölkerung hat, wird von CDU und CSU blockiert. Dabei würde die Ehe-Öffnung für schwule und lesbische Paare solche Zusatzgesetze mit einem Schritt unnötig machen.
Doch das dürfte nicht passieren: Susanne Rüthrich von der SPD hoffte bei ihrer Rede zwar, dass man diese Debatte nur noch zweimal führe – bei der ersten Lesung eines Gesetzes zur Ehe-Öffnung und dann bei dessen Verabschiedung. Doch CDU-Abgeordnete Sabine Sütterlin-Waack machte in ihrer Rede die Position ihrer Partei einmal mehr klar. Das deutsche Grundgesetz stelle die Ehe unter den besonderen Schutz des Staates, mit der „unantastbaren Struktur“ einer Verbindung aus Mann und Frau, so die Politikerin.
Der Hamburger Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs rügte daraufhin die konservativen Regierungsparteien in einer Aussendung: CDU und CSU müssten den „unanständigen“ Widerstand aufgeben und die Ehe-Öffnung als Gewissensfrage zur Abstimmung freigeben, so Kahrs. „Die SPD-Fraktion hat lange genug Rücksicht auf den angeblichen wie bisher fruchtlosen ‚Diskussionsbedarf‘ der Union Rücksicht genommen!“, ärgert er sich. Kahrs hat erstmals bei einer Bundestagsdebatte im Dezember 2013 eine Freigabe der Abstimmung über eine Öffnung der Ehe gefordert.
Die Grünen hatten einen eigenen Antrag für ein umfassenderes „Bereinigungsgesetz“ und einen Entschließungsantrag zur Öffnung der Ehe eingebracht. Der Grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck appellierte dabei an die Sozialdemokraten, für den grünen Entwurf zu stimmen und Diskriminierung zu beenden. Doch die Aufforderung war erfolglos: Die Anträge wurden von der Regierungskoalition ebenso abgelehnt wie ein entsprechender Antrag zur Ehe-Öffnung der Linken.