Freitag, 29. März 2024
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Hamburg: Hetero schlägt Schwulen vor Szenebar – drei Monate auf Bewährung

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Weil er während eines Besuchs einer Hamburger Schwulenbar einem Gast zwei Schneidezähne ausgeschlagen hat, wurde ein 36-jähriger Haustechniker nun wegen Körperverletzung verurteilt.

Es war vor ziemlich genau einem Jahr, am 26. Oktober 2014, als Michael B. mit Freunden die Schwulenbar „Daniel’s Company“ besuchte. „Ich wusste, dass ich in einer Schwulenkneipe war“, erzählt er vor dem Amtsgericht St. Georg. Doch so ganz klargekommen dürfte er damit nicht sein. „Ich wurde angetanzt, wenig später bin ich berührt worden, da bin ich rausgestürmt“, erinnert er sich. Seine Gedanken: „Ich muss hier weg, ich krieg ’ne Krise.“

Vor dem Club traf er dann einen 26-Jährigen, dem der Haustechniker schon im Lokal aufgefallen war, weil er sich mit einem Mann stritt. „Ich sagte ihm, das ist eine Schwulenkneipe. Ich wollte nicht, dass Homosexuelle in den Dreck gezogen werden“, wollte der junge Schwule mit dem 36-Jährigen Klartext reden. Doch der war daran nicht interessiert: „Quatsch mich nicht an“, schimpfte der Haustechniker zunächst, dann schlug er dem Schwulen ohne Vorwarnung zwei Schneidezähne aus. Das Opfer trägt seitdem ein Provisorium.

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Michael B. wurde wegen Körperverletzung angezeigt. Am Donnerstag fand der Prozess statt. Vor Gericht betonte der Angeklagte, nichts gegen Schwule zu haben. Er sei in Rage gewesen und möchte sich entschuldigen, erklärte er.

Das Amtsgericht St. Georg verurteilte den Haustechniker wegen Körperverletzung zu drei Monaten Gefängnis auf Bewährung sowie zu 1.000 Euro Wiedergutmachung. Die Kosten für die Zahnimplantate in der Höhe von 3.400 Euro muss das Opfer nun in einem Zivilprozess einklagen.

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