Freitag, 19. April 2024
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Niederlande beenden Blutspende-Verbot für schwule Männer

Auch in diesen Land dürfen die Spender aber zwölf Monate keinen gleichgeschlechtlichen Sex gehabt haben

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Die Niederlande heben das totale Blutspendeverbot für schwule und bisexuelle Männer auf. Diese Aufhebung ist aber eher symbolisch: Denn in der Praxis werden auch weiterhin die meisten homo- und bisexuellen Männer kein Blut spenden dürfen.

Zwölf Monate Wartezeit statt Totalverbot

So hat die niederländische Gesundheitsministerin Edith Schippers angekündigt, dass Männer, die Sex mit Männern haben, Blut spenden dürfen, wenn der letzte schwule Sex mindestens zwölf Monate zurückliegt. „Die zwölfmonatige Wartezeit wird das Totalverbot beenden, ohne die Sicherheit der Blutprodukte zu gefährden“, so die Ministerin. Sie unterstütze Gleichberechtigung, sei aber auch für die Sicherheit der Blutspenden verantwortlich, erklärt Schippers weiter.

Damit betrifft das Ende des Blutspendeverbots in der Praxis vor allem bisexuelle Männer, die in einer Beziehung mit einer Frau sind, oder Männer, die in der Vergangenheit mit dem eigenen Geschlecht experimentiert haben. Derzeit ist es für das Blutspendeverbot – wie auch in Österreich – nicht wesentlich, wie lange der gleichgeschlechtliche Sex zurücklag oder ob er safe war.

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Für Schwulenaktivisten ist die Änderung bestenfalls symbolisch, weil weiter diskriminiert wird

Deshalb bezeichnen niederländische Schwulenaktivisten die Änderung vor allem als „symbolisch“: Auch die neue Regelung sei diskriminierend, weil sie nicht vom Sexualverhalten, sondern der sexuellen Orientierung des möglichen Blutspenders ausgeht.

Innerhalb der EU werden nur in Bulgarien, Italien, Lettland, Polen, Portugal und Spanien hetero- und homosexuelle Männer bei der Blutspende gleich behandelt. Andere Länder schreiben, wie jetzt auch die Niederlande, eine einjährige Pause zum letzten Sex vor. In Österreich und Deutschland ist bereits einmaliger schwuler Geschlechtsverkehr ein Grund für einen lebenslangen Ausschluss von der Blutspende.

Rechtlich sind diese Einschränkungen in Ordnung: Der Europäische Gerichtshof hat im April festgestellt, dass seine Mitgliedsstaaten schwule und bisexuelle Männer in diesem Punkt sehr wohl diskriminieren dürfen, solange das Verbot verhältnismäßig ist.

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