Freitag, 19. April 2024
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Slowenien: Referendum gegen Ehe-Öffnung am 20. Dezember

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Die Bevölkerung in Slowenien wird am 20. Dezember darüber abstimmen, ob die Ehe für Lesben und Schwule geöffnet werden soll. Die von konservativen und katholischen Gruppen dominierte Organisation „Koalition für Kinder“ hat einentsprechendes Referendum erzwungen, nachdem ein entsprechendes Gesetz zur Ehe-Öffnung beide Kammern des Parlaments mit großer Mehrheit passierte.

Die Organisation hat innerhalb weniger Tage die 40.000 Unterschriften gesammelt, die in dem 2-Millionen-Land notwendig sind, um Gesetze durch eine Volksabstimmung zu kippen.

Der Versuch des Staates, das Referendum zu verbieten, scheiterte: So verbot das Parlament das Referendum zunächst, weil es seit einer Verfassungsänderung im Jahr 2013 keine Volksentscheide über Grundrechte geben dürfe. Der Oberste Gerichtshof unseres südlichen Nachbarlandes kippte das Verbot aus formalen Gründen, ohne sich über die inhaltliche Rechtmäßigkeit der Volksabstimmung zu äußern: Nur Gerichte dürfen über darüber entscheiden, ob eine Volksabstimmung Grundrechte verletze, nicht das Parlament, entschieden die Richter.

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Diese Verfassungsänderung war übrigens beschlossen worden, nachdem bereits 2012 ein Partnerschaftsgesetz durch ein Referendum gekippt worden war. Auch dieses sah mehr Rechte für Eingetragene Partnerschaften vor, die es seit 2006 in Slowenien gibt.

Nun musste sich das Parlament nun auf einen Termin für das Referendum über die Öffnung der Ehe einigen: 60 Abgeordnete stimmten für den 4. Adventssonntag, elf waren dagegen. Umfragen zufolge unterstützen zwischen 50 und 60 Prozent der Slowenen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Wichtig wird deshalb die Wahlbeteiligung werden: Bei dem Referendum über das neue Familienrecht lag sie bei etwa 30 Prozent. Deshalb wurde auch hier nachgeschärft: Damit die Volksabstimmung gültig ist, müssten unabhängig von der tatsächlichen Beteiligung auch mindestens ein Fünftel aller Wahlberechtigten gegen die Öffnung der Ehe stimmen.

Sollte das Referendum die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare verbieten, ist das Thema noch nicht vom Tisch: Da der Oberste Gerichtshof sich nicht darüber geäußert hat, ob die Volksabstimmung Grundrechte betrifft, wollen in diesem Fall LGBT-Aktivisten klagen.

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